Videoüberwachung: Ist Ihr Datenschutzniveau ausreichend?
Drei Urteile zu einer spannenden Thematik, die auch im Autohaus immer relevanter wird: Videoüberwachung und Persönlichkeitsrecht.
Das Bedürfnis, seinen Lebensraum und seine Interessensbereiche zu schützen, stellt eine Selbstverständlichkeit dar. Dies gilt nicht nur für Privatpersonen, ein solches Bedürfnis muss auch einem Unternehmen zugebilligt werden. Die heutigen technischen Möglichkeiten ermöglichen eine nahezu lückenlose Überwachung von jedermann und werden in dieser Hinsicht auch umgesetzt. Dass dies zu Streitigkeiten führt, ob eine zulässige Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung vorliegt, liegt auf der Hand. Das Besondere an datenschutzrechtlichen Streitigkeiten ist, dass unterschiedliche Gerichte - Verwaltungsgericht, Zivilgericht, Arbeitsgericht - zuständig sein können, je nachdem, wer Kläger und wer Beklagter ist. Insbesondere im Hinblick auf die Videoüberwachung gibt es eine ganze Anzahl von jüngeren Gerichtsurteilen, die den Datenschutz aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten. Nachfolgend…
Mehr Infos finden Sie hier!