BMF-Schreiben: Gutscheine, Freigrenze und die Finanzverwaltung
Das Bundesfinanzministerium konkretisiert erneut das Thema Geldleistung, Sachbezug und Freigrenze. Für Gutscheine und Geldkarten sind detailreiche Voraussetzungen einzuhalten.
Mit aktuellem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15.03.2022 (BMF-Schreiben) wird erneut das Thema Geldleistung, Sachbezug und Freigrenze konkretisiert und nochmals die Änderungen ab 2020 aufgegriffen sowie das BMF-Schreiben vom 13.04.2021 (wir berichteten in AUTOHAUS 12/2021) ersetzt.
Neuregelungen ab dem 01.01.2022
Seit dem 01.01.2022 wurde die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro auf 50 Euro erhöht.
Grundsätzliche Unterscheidung Sachbezug - Geldleistung
Nur im Fall einer Sachzuwendung kann die Freigrenze von 50 Euro genutzt werden. Sachzuwendungen sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen. Als klassische Sachbezüge sind anzusehen: Die Gewährung von
- Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherungsschutz bei Abschluss und Zahlung durch den Arbeitgeber
- Unfallversicherungsschutz, soweit bei Abschluss durch den Arbeitgeber der Arbeitnehmer den Versicherungsanspruch…
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