Umsatzsteuer: Flächen- oder Umsatzschlüssel?
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden - ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs scheint nun Klarheit zu bringen.
Rund um den korrekten Vorsteuerabzug gibt es bei vielen Betriebsprüfungen immer wieder erheblichen Diskussionsbedarf, war die ursprüngliche Rechnung richtig oder muss sie korrigiert werden etc. Besonders kompliziert wird es, wenn es um den korrekten Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden geht. Unter gemischt genutzten Gebäuden versteht man solche, die sowohl umsatzsteuerpflichtig als auch umsatzsteuerfrei vermietet werden. Hier stellt sich immer wieder die Frage, wie die Vorsteuer aus Rechnungen für z. B. Elektro- und Heizungsinstallation richtig aufzuteilen ist. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofes scheint nun Klarheit zu geben.
Wirtschaftliche Zurechnung
Seit dem 01. Januar 2014 ist im Umsatzsteuergesetz geregelt, dass die Aufteilung des Vorsteuerabzuges nach dem Umsatzschlüssel nur noch zulässig ist, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist. Eine andere…
Mehr Infos finden Sie hier!