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Fiskus Hotzenplotz

27.07.2009 00:00 Uhr

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Fiskus Hotzenplotz

Steuerfreie Ausfuhrlieferungen E Andauernder Kampf mit den Finanzämtern: Welche zusätzlichen Argumente gibt es bei missglückten Fällen?

Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG

Nur eine permanente Beachtung der Vorschriften über den so genannten Buch- und Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen schützt vor unvorhergesehenen Verlusten nach einer steuerlichen Betriebsprüfung. Dabei wird immer noch von der Finanzverwaltung mit fehlerhaften Begründungen das Vorliegen von innergemeinschaftlichen steuerfreien Lieferungen verneint. Insbesondere ist häufig die Argumentation vorzufinden, dass der angebliche Kunde (Abnehmer) nicht der wahre Empfänger der Lieferung sei und daher eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung deswegen nicht anerkannt wird, weil der Unternehmer den wahren Abnehmer nicht benennt. Früher hieß es dazu von der Finanzverwaltung oft nur…

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