Ehepartner im Betrieb: Firmenwagenüberlassung - eine steuerliche Betrachtung
Ein Unternehmer stellt seine Frau im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses an - im Gegenzug erhält diese ein Firmenfahrzeug zur unbeschränkten Privatnutzung. Doch Vorsicht: Das kann zu Problemen führen. Die Hintergründe.
In der Praxis wird immer wieder die nachfolgende Gestaltung gewählt, dass ein Ehepartner im Betrieb des anderen Ehepartners im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses angestellt und ihm als Gegenleistung ein Firmenfahrzeug zur unbeschränkten Privatnutzung überlassen wird. Vorsicht mit dieser Gestaltung, nach einem brandaktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) geht das schief!
Welcher Sachverhalt lag dem BFH zur Entscheidung vor?
Ein Ehepartner stellte seine Ehefrau in seinem Betrieb als Büro-, Organisations- und Kurierkraft im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses an. In einem schriftlichen Arbeitsvertrag wurde explizit festgelegt, dass die regelmäßige Wochenarbeitszeit neun Stunden beträgt, wobei sie am Dienstag von zu Hause aus unter anderem Bankgeschäfte tätigen und die Buchhaltung vorbereiten sollte, etc. und am Donnerstag und Freitag im…
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