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EU-Kommission: Keine Kurskorrektur bei Kfz-GVO

27.05.2010 17:55 Uhr
EU-Kommission: Keine Kurskorrektur bei Kfz-GVO
Neue Wettbewerbsregeln: Neuwagen und Autoreparaturen sollen nach dem Willen der EU-Kommission billiger werden.
© Foto: Rockcohen/AHO-Montage

Die EU-Kommission hat am Donnerstag überarbeitete Wettbewerbsregeln für den Kfz-Sektor angenommen. Dank eines einfacheren Rechtsrahmens sollen Neuwagen und Autoreparaturen für die Verbraucher günstiger werden.

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Die Überraschung in Brüssel ist ausgeblieben: Trotz massiver Widerstände des Europäischen Parlaments und der Händlerverbände hat die EU-Kommission am Donnerstag ihren Vorschlag zur überarbeiteten Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) im Kfz-Sektor angenommen. Neuwagen und Autoreparaturen sollen dank eines einfacheren Rechtsrahmens billiger werden.

Wie angekündigt, werden sich die obersten Wettbewerbshüter nach einer Übergangszeit von drei Jahren aus der Regulierung des europäischen Fahrzeugvertriebs verabschieden. Nach Meinung der Kommission herrscht auf diesem Gebiet inzwischen ein ausreichend starker Wettbewerb. Die bisherige GVO habe sich als zu kompliziert und restriktiv erwiesen und indirekt die Vertriebskosten in die Höhe getrieben, auf die durchschnittlich 30 Prozent des Preises eines Neufahrzeugs entfallen würden, hieß es.

Daher sollen die entsprechenden Vorschriften gemäß dem Vorschlag der Kommission vereinfacht werden. "Der neue Rechtsrahmen wird eine Verringerung der Vertriebskosten ermöglichen, indem Überreglementierung vermieden wird", erklärte Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Ab 1. Juni 2013 werde der Markt für den Kfz-Vertrieb genauso behandelt wie alle anderen Märkte – er schlüpft also unter die so genannte "Schirm-GVO".

Ausdrücklich hob die EU-Kommission hervor, dass Ein- und Mehrmarkenhändler auch künftig nebeneinander existieren sollen. Besondere Anreize für den Vertrieb mehrerer konkurrierender Marken wie 2002 wird es laut Almunia aber nicht mehr geben. Der Wettbewerb auf diesem Feld sei hart, zudem nähmen die Autobauer den Vertrieb häufig selbst in die Hand. Künftig können Herstellern ihren Händlern wieder vorschreiben, nur eine Marke zu verkaufen. Die Behörde setzt sich damit über Bedenken aus dem Europaparlament hinweg, das befürchtet, die Einschränkung des Mehrmarkenvertriebs bedrohe Händler in ländlichen Regionen (wir berichteten). Die Ende April verabschiedete Resolution, mit der die Abgeordneten den europäischen Händler in wichtigen Vertriebs- und Serviceaspekten den Rücken gestärkt hatte, fand keinen wesentlichen Einzug in die neue Verordnung.

"Mehr Spielraum für Hersteller"

Gestrichen sind außerdem sektorspezifische Klauseln, die sich u.a. auf Vertragskündigung, Übertragung von Unternehmen, die Schlichtung von Streitigkeiten oder Gerichtsverfahren beziehen. Diese Bestimmungen hätten sich in der Vergangenheit als "unwirksam oder kontraproduktiv" erwiesen. "Die neuen Regeln verschaffen den Kfz-Herstellern mehr Spielraum bei der Organisation ihrer Netze und bieten ihnen insbesondere die Möglichkeit, für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Markenzwang und Mehrmarkenhandel zu sorgen", sind sich die Kartellwächter sicher.

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KOMMENTARE


Thomas Jacobs

27.05.2010 - 14:38 Uhr

Es gibt Bundesländer und Regionen wie Berlin, Bremen, Hamburg oder das Saarland, wo ein potentieller Kunde nur noch auf einen Monopolanbieter in Form des verlängerten Armes eines Mercedes- oder BMW-Werkes trifft. Der Aussage, dass im Fahrzeugvertrieb ein ausreichender starker Wettbewerb herrscht, stimme ich keinesfalls zu. Im Gegenteil! Die Aussage, dass durchschnittlich 30% des Fahrzeugpreises auf die Vertriebskosten fallen, ist nicht nachvollziehbar ohne konkretes Zahlenmaterial. Hat hier die Herstellerlobby in Brüssel ganze Arbeit geleistet?


Kurt Wendt

27.05.2010 - 18:06 Uhr

Die spannende Frage ist: Was geschieht mit den bestehenden Mehrmarkenhändlern, die zum Teil in den gleichen Räumen mehrere Marken vertreiben? Gibt es da einen Bestandschutz? In der heutigen Zeit ist es fast unmöglich allein von einem Fabrikat zu leben. (Man denke da an die kleineren Hersteller auf dem Markt) Der Handel ist hier eindeutig der Verlierer. Die Hersteller werden jetzt Planspiele für die Zeit nach der Schutzfrist aufstellen.


Mario Lössl

28.05.2010 - 07:48 Uhr

Sicherlich haben die Lobbyisten der Hersteller ganz Arbeit geleistet und weder CECRA noch das EU Parlament konnte Veränderungen an dem Vorschlag der Kommission durchsetzen. Schlimm genug das solch wichtige Entscheidungen in Europa von einzelnen Personen bestimmt werden. Um so wichtiger ist es nun, daß sich der ZDK und jeder einzelne Händlerverband und jeder Betroffene auf die Hinterfüsse stellt und gemeinsam durch entsprechenden Druck auf unsere Volksvertreter eine Veränderung des deutschen HGB zum Schutz der Investitionen der Vertragshändler eingeführt wird.


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