Die EU-Kommission hat heute den Entwurf für die neue Kfz-GVO offiziell vorgestellt, die ab 1. Juni 2010 gelten soll. Der Vorschlag für die neue Verordnung konzentriert sich erwartungsgemäß auf die speziellen Themen des Service- und Teilemarktes. Für den Neuwagenverkauf gelten die bisherigen Regelungen noch bis 2013, bevor dann auch die allgemeinen Regeln des Vertriebskartellrechts (so genannte Schirm-GVO) angewendet werden sollen. Beim Vertrieb von neuen Personenwagen und Nutzfahrzeugen gebe es inzwischen genug Konkurrenz, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit. Deshalb sei künftig keine eigene Gruppenfreistellung mehr erforderlich. Diese Übergangsfrist solle den markenspezifischen langfristigen Investitionen der Händler Rechnung tragen, hieß es. Zentrale Aspekte wie Mehrmarkenvertrieb, vorgeschriebene Weiterverkaufspreise und Parallelhandel in der EU sollen in sektorspezifischen Leitlinien behandelt werden, so der Vorschlag aus Brüssel. Beim Kfz-Service rückt die erwartete Mini-GVO näher. Bei der Reparatur- und Wartung von Autos, wo weniger Wettbewerb herrsche, seien weiter Regeln nötig, sagte ein Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Sie sammelt nun bis zum 10. Februar 2010 Kommentare von Marktbeteiligten. Diese können ihre Meinung zu dem Entwurf unter der Mailadresse mailto:Comp-car-sector@ec.europa.eu kundtun. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird die endgültige Fassung der neuen Verordnung und der Leitlinien beschlossen. Das europäische Kfz-Gewerbe (Cecra) lehnte die Pläne kategorisch ab. "Der Vorschlag der Kommission ist für die Autohändler inakzeptabel", betonte Cecra-Präsident Jürgen Creutzig in einer Mitteilung. Seiner Meinung nach sind die Kfz-Vertriebs- und Servicemärkte eng miteinander verbunden. Eine Regelung für beide Bereiche unter einer Branchen-GVO sei deshalb auch in Zukunft am brauchbarsten. Wechsel am "Fahrerplatz" Die Empfehlung der EU-Kommission spielt laut Creutzig den Herstellern als große Branchenplayer in die Hände. Deren hoch bezahlte Juristen könnten das neue Regelwerk besser als der Handel untersuchen, um den Wettbewerb im eigenen Interesse zu beschränken. "Bei der GVO 1400/2002 saßen die Verbraucher noch am Steuer, nun sind es die Hersteller."
- Entwurf der überarbeiteten GVO (36.3 KB, PDF)
- Entwurf der überarbeiteten Leitlinien (88.9 KB, PDF)