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Rund um die Besteuerung von Pkw: Ein-Prozent-Regelung vs. Fahrtenbuch

02.09.2024 08:03 Uhr
Ausgabe 17/2024 Seite 050

Zur Besteuerung gibt es zwei Wege. Zum einen die steuerlich etwas nachteiligere, aber dafür unkompliziertere Ein-Prozent-Regelung und zum anderen die in der Regel günstigere, aber aufwändigere Fahrtenbuchmethode.

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KURZFASSUNG
  1. Kann der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch privat nutzen, so ist der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer entweder durch die Ein-Prozent-Regelung oder durch ein Fahrtenbuch zu ermitteln.
  2. Der Gesetzgeber unterstützt emissionsarme Elektro/Hybridfahrzeuge mit einer begünstigten Berechnung der der Bemessungsgrundlage.
  3. Das FG Berlin-Brandenburg hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die befristete Erhöhung der Entfernungspauschale erst ab dem 21. Kilometer.

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen betrieblichen Pkw zur Verfügung, den dieser auch zu privaten Zwecken nutzen darf, stellt das einen geldwerten Vorteil dar, den der Arbeitnehmer als Arbeitsentgelt zu versteuern hat.

Zur Besteuerung gibt es zwei Wege. Zum einen die steuerlich etwas nachteiligere, aber dafür unkompliziertere Ein-Prozent-Regelung und zum anderen die in der Regel günstigere, aber…

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