Nachhaltigkeitsbericht in der Praxis - Teil 2: Die vier Sozialstandards
Für eine europaweit vereinheitlichte Nachhaltigkeits-berichterstattung, geben ESG-Standards etliche Angabepflichten vor. Teil 2 der Artikelserie erläutert die vier Standards im Bereich Soziales. Sie beinhalten Angabepflichten zu den sozialen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens.
Mit der Einigung auf die seit 2024 umzusetzende Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ging die Entwicklung von Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) einher. Dieses verbindlich anzuwendende Standard-Set enthält in der aktuellen Fassung zwölf branchenunabhängige Standards, die sich in zwei übergeordnete sektorunabhängige Querschnittsstandards und zehn themenspezifische, sektorunabhängige Standards zu den ESG-Bereichen "Environment", "Social" und "Governance" aufteilen.
Vier von den zehn themenspezifischen Standards fallen in den Bereich Soziales und beinhalten Angabepflichten zu den sozialen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens im Zusammenhang mit den folgenden vier Anspruchsgruppen:
- Arbeitskräfte des Unternehmens (ESRS S1),
- Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (ESRS S2),
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