Das Mindestlohn-Gesetz: Dynamik mit Garantiehaftung
Das Mindestlohngesetz bringt erhebliche Bürokratiekosten und Rechtsunsicherheit mit sich.
Mit Zustimmung des Bundesrats wurde vom Bundestag 2014 das "Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie" beschlossen, das am 16.08.2014 in Kraft trat. Der wesentliche Bestandteil dieses Gesetzes ist das Mindestlohngesetz (MiLoG), das in § 1 Abs. 2 ab 01.01.2015 einen Mindestlohn von "brutto 8,50 Euro je Zeitstunde" bestimmt und - mit einigen wenigen Ausnahmen - für alle im Inland beschäftigte Arbeitnehmer gilt. Wer der Auffassung ist, dass er nach dem MiLoG für die Zukunft alles Erforderliche getan hat, solange er nur seinen eigenen Arbeitnehmern einen vermeintlich festgeschriebenen Mindeststundenlohn von brutto 8,50 Euro bezahlt, irrt in mehrfacher Hinsicht.
Dynamische Entwicklung
Durch das MiLoG wird zum ersten und einzigen Mal in § 1 Abs. 2 eine Festlegung des Mindestlohns getroffen. Die zeitliche Bindung auf brutto 8,50 Euro gilt hiernach für zwei Jahre und endet mit Ablauf 31.12.2016…
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