Internetkampagne: Dieselwerbung nicht irreführend
Die Deutsche Umwelthilfe hat eine Klage gegen die Daimler AG verloren. Doch das aktuelle Urteil des Landgerichts Stuttgart ist auch herstellerübergreifend von Interesse.
Abseits vom aktuellen Trubel der Dieseldiskussion um Fahrverbote in Ballungsräumen und um alternative Möglichkeiten der Luftverbesserung durch Maßnahmenpakete im Bereich der Technik und verbesserten Mobilitätsangebote hat das Landgericht Stuttgart am 29.06.2017 in einem Rechtsstreit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Daimler AG entschieden. Es ging um Internetwerbung für Dieselmotoren der Mercedes-C-Klasse, konkret um das Modell C 220 bluetec und um die Aussage, die Abgasnachbehandlungstechnologie bluetec reduziere die Emissionswerte der Dieselmotoren und alle relevanten Emissionsbestandteile auf ein Minimum. Der Kläger berief sich auf das Verbot irreführender Werbung und verlangte Unterlassung sowie Abmahnkosten. Die Klage wurde abgewiesen (LG Stuttgart -Az. 34 O 21/16). Das Urteil ist über die konkret beanstandete Werbeaussage hinaus herstellerübergreifend interessant, weil es…
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