Der seit Anfang des Jahres inhaftierte langjährige Volkswagen-Manager Oliver Schmidt hat sich wegen seiner Rolle im Abgas-Skandal schuldig bekannt. Der Deutsche, dem die USA Verschwörung zum Betrug und Verstoß gegen Umweltgesetze vorwerfen, legte am Freitag in Detroit ein Geständnis vor dem zuständigen Richter Sean Cox ab. Durch das Schuldbekenntnis reduziert sich das potenzielle Strafmaß erheblich. Von ursprünglich elf Anklagepunkten wurden neun fallengelassen. Das Urteil soll am 6. Dezember fallen.
Dafür gibt Schmidt, der laut Anklage von Februar 2012 bis März 2015 in leitender VW-Funktion mit Umweltfragen in den USA betraut war, die Chance auf, sich bei einem Prozess verteidigen und einen Freispruch erstreiten zu können. Dem 48-Jährigen drohen nun bis zu sieben Jahre Haft und Geldstrafen von insgesamt bis zu 500.000 Dollar. Zuvor hätte sich die potenzielle Haftstrafe bei einem Schuldspruch in allen Anklagepunkten im Extremfall auf 169 Jahre summiert.
Sollte der Deal, den Schmidt jetzt mit den US-Behörden vereinbart hat, vom Richter bewilligt werden, könnte das Bußgeld auf eine noch geringere Summe zwischen 40 000 und 400 000 Dollar reduziert werden. Bis zur Entscheidung muss der Angeklagte weiter in Haft bleiben.
Das FBI hatte Schmidt im Januar in Miami festgenommen. Der langjährige VW-Angestellte hatte eine Mittäterschaft am Abgas-Skandal bislang abgestritten. Schmidt ist einer von acht amtierenden und früheren Mitarbeitern des Konzerns, gegen die US-Strafanzeigen gestellt wurden. Bis auf einen Ingenieur, der frühzeitig als Kronzeuge aussagte, werden die anderen Beschuldigten in Deutschland vermutet, von wo ihnen vorerst keine Ausweisung drohen dürfte.
Volkswagen hatte im September 2015 nach Vorwürfen der US-Umweltbehörden eingeräumt, mit einer speziellen Software in großem Stil bei Abgastests getrickst zu haben. Nachdem die rechtlichen Konsequenzen auf Konzernebene durch mehrere milliardenschwere Vergleiche mit Klägern in den USA weitgehend abgeschlossen sind, versuchen die US-Behörden nun mit Hochdruck, die verantwortlichen Führungskräfte strafrechtlich zu belangen. (dpa)