Das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) sieht im Diesel-Gipfel den ersten Schritt zur Rehabilitierung des Dieselmotors. Wichtig sei vor allem, Fahrverbote zu vermeiden, teilte der Verband mit. Es bestehe nun die begründete Hoffnung, so ein Verbandssprecher, dass der mit zunehmender Hysterie geführten Hetzkampagne gegen den Diesel der Nährboden entzogen werde.
Die von Seiten der deutschen Hersteller zugesagte Nachrüstung müsse nun zügig, technisch qualifiziert und flächendeckend umgesetzt werden, so der Sprecher weiter. Dafür stünden die Autohäuser und Werkstätten bereit. "Dass sie das können, wurde schon durch die Nachrüstung der vom Abgas-Skandal betroffenen Fahrzeuge des VW-Konzerns eindrucksvoll unter Beweis gestellt", sagte ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz gegenüber AUTOHAUS. "Man muss aber sehen, dass die Betriebe dabei angesichts ihrer ohnehin schon gut ausgelasteten Werkstätten an ihre äußersten Kapazitätsgrenzen gehen müssen."
Bayerns Händlersprecher Klaus Dieter Breitschwert hatte zuvor betont, die Betriebe könnten die notwendigen Werkstattkapazitäten bereitstellen. "Dies haben wir zum Beispiel über Jahre hinweg bei der öffentlich geförderten Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern und der praktischen Bewältigung der dabei aufgetretenen Probleme auf Industrieseite gezeigt."
Software-Updates über die Servicenetze
Das Aufspielen der Software-Updates erfolgt über die Servicenetze der jeweiligen Hersteller. "Dabei erschöpft sich der anfallende Aufwand nicht in der Vornahme des eigentlichen Updates, dessen Dauer nicht genau beziffert werden und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich ausfallen kann", sagte Koblitz. "Der Auftrag muss angenommen, das Fahrzeug für das Update vorbereitet und das ordnungsgemäße Aufspielen anschließend kontrolliert werden. Des Weiteren muss die Ausführung des Auftrags, wie auch bei Garantie- und Rückrufarbeiten üblich, gegenüber dem Hersteller aufwendig dokumentiert werden. Und schließlich erwartet der Kunde, wenn das Update angesichts der Vielzahl von Aufträgen nicht sofort vorgenommen werden kann, dass ihm ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wird."
Für die reibungslose Umsetzung benötigt der Handel nach Ansicht des ZDK nicht nur die vom jeweiligen Hersteller zu erstellende, auf ihre reibungslose Funktion hin überprüfte Software, sondern auch detaillierte Hinweise zur Installation des Updates, die den Aufwand im Betrieb so gering wie möglich halten und etwaigen Komplikationen vorbeugen. "Schließlich ist eine leistungsfähige, von morgens bis abends erreichbare und mit kompetenten Fachleuten besetzte Hotline unabdingbar." Wann die Umrüstung beginnt ist derzeit noch nicht klar, die Updates benötigen auch erst noch eine Freigabe des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Was feststeht, ist aber die Vorgabe aus dem Diesel-Gipfel, dass bis Ende 2018 eine deutliche Reduzierung der Stickoxid-Emissionen erreicht werden soll.
Nach Ansicht des ZDK stehen die Hersteller "im Wort und in der Pflicht, den dadurch entstehenden Aufwand der Betriebe voll zu vergüten". "Die Betriebe sind bereit, unter Ausschöpfung aller Kräfte und Kapazitäten dafür zu sorgen, dass die Hersteller ihre Zusagen aus dem Diesel-Gipfel einhalten können. Dafür dürfen sie aber nicht lediglich mit einer Vergütung für das bloße, oft nur wenige Arbeitswerte umfassende Aufspielen des Updates – noch dazu vielleicht zu einem reduzierten Stundenverrechnungssatz – abgespeist werden", betonte Koblitz. "Dies verbietet sich schon angesichts des oben geschilderten, wesentlich größeren Gesamtaufwands." Zu berücksichtigen sei auch, dass durch diese Nachrüstaktion beträchtliche Teile der Werkstattkapazitäten, die sonst für lohnendere Serviceaufträge genutzt werden könnten, über viele Monate hinweg in Beschlag genommen sein dürften.
Handel nicht alleine lassen
Den von der Industrie angekündigten finanziellen Anreizen zum Umstieg von Dieselfahrzeugen der Schadstoffklassen Euro 4 abwärts auf Fahrzeuge mit moderner Abgasreinigungstechnik sieht das Kfz-Gewerbe mit Interesse entgegen. Sie dürften aber nicht – auch nicht teilweise – auf den Handel abgewälzt werden. Auch erwarte der Handel, dass die Hersteller ihn nicht allein ließen mit dem Risiko der Verwertung derjenigen alten Dieselfahrzeuge, deren Hereingabe durch Umstiegsprämien gefördert würde. Gleiches gelte sinngemäß für die Verwertung von Leasingrückläufern, die noch als wertstabile Diesel kalkuliert worden seien und nun nur noch mit zum Teil beträchtlichen Verlusten veräußert werden könnten.
Der Einsatz des aus Mitteln von Staat und Industrie zu speisenden Fonds zur Unterstützung der Städte bei der Luftreinhaltung muss nach Ansicht des ZDK auf gezielten und effizienten Einsatz hin kontrolliert werden, um zur Erreichung des Ziels einer deutlichen Reduzierung der Stickoxid-Emissionen beitragen zu können. Werde dieses Ziel erreicht, so sei man zuversichtlich, dass die Kommunen sich auch gegen die gerichtliche Verhängung von Fahrverboten erfolgreich werden verteidigen können, hieß es. (se)
egon samu
Dietmar Seyerle