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Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz: Die Kompromisslösung

07.11.2016 06:00 Uhr

Die Erbschaftsteuer und das Bundesverfassungsgericht - eine unendliche Geschichte mit einem neuen Höhepunkt.

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In den letzten 20 Jahren erklärte das Bundesverfassungsgericht schon dreimal Teile des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes für verfassungswidrig. Jedes Mal brachte die Politik ein Gesetz zustande, das wiederum vor dem Bundesverfassungsgericht landete. Nun hat sich der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag am 22.09.2016 auf eine Kompromisslösung geeinigt. Dieser Kompromissvorschlag passierte am 29.09.2016 den Bundestag und am 14.10.2016 auch den Bundesrat. In AUTOHAUS 14/15 haben wir bereits das alte Recht dem Grundkonzept des neuen Gesetzes gegenübergestellt, nachfolgend wird detaillierter auf die Neuregelung eingegangen.

Grundkonzeption des neuen Rechts

Auch das neue Gesetz sieht zwei Verschonungsmodelle vor, die Regelverschonung, d. h. 85 % Steuerfreiheit, und das Optionsmodell, 100 % Steuerfreiheit, so wie bisher. Dabei muss bei der Regelverschonung das…

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