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AUTOHAUS SteuerLuchs: Ergebnisse der Betriebsprüfung 2015

02.11.2016 09:30 Uhr
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
© Foto: Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner

Im Jahr 2015 waren bundesweit 13.620 Betriebsprüfer unter­wegs, die 191.787 Betriebe prüften. Das entspricht einer Prüfungsquote von 2,4 Prozent bezogen auf die 7.920.418 Betriebe.

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Das Bundesministerium der Finanzen hat vor kurzem die Ergebnisse der Betriebsprüfung für das Jahr 2015 veröffentlicht. Im Jahr 2015 waren bundesweit 13.620 Betriebsprüfer unter­wegs, die 191.787 Betriebe prüften. Das entspricht einer Prüfungsquote von 2,4 Prozent bezogen auf die 7.920.418 Betriebe, die in der Betriebskartei der Finanzämter erfasst sind. Dabei wurde ein Mehrergebnis von 16,8 Milliarden Euro erzielt. Von diesem entfällt ein Mehrergeb­nis von 12,8 Milliarden Euro auf die Prüfung von Großbetrieben. Von den 196.402 Großbe­trieben wurden im Jahr 2015 41.886 Betriebe, also 21,3 Prozent geprüft. Im Vergleich dazu wur­den von 1.214.853 Kleinbetrieben lediglich 39.126 geprüft, das entspricht einer Quote von 3,2 Prozent.

Für die Finanzverwaltung zählt das Mehrergebnis. Im Gegensatz dazu bedeutet eine Prü­fung für den Unternehmer neben den Steuernachzahlungen zusätzlich einen enormen zeitli­chen Mehraufwand, Kosten und nicht zuletzt auch Nerven. Bei Großbetrieben hat es manchmal den Anschein, dass ständig ein Prüfer im Haus ist. So geben sich die verschiede­nen Betriebsprüfer, der "normalen" Prüfung und der Sonderprüfungen, wie z.B. Lohnsteuer-, Umsatzsteuer- oder Sozialversicherungsprüfung, quasi die Klinke in die Hand.

Wie oft ein Unternehmen geprüft wird, hängt davon ab, in welche Größenklasse es fällt. Seit dem 1. Januar 2016 gibt es folgende Größenmerkmale:

Autohandelsbetriebe

  • Großbetriebe: Umsatzerlöse über 8,0 Millionen Euro oder Steuerlicher Gewinn über 310.000 Euro
  • Mittelbetriebe: Umsatzerlöse über 1,0 Millionen Euro oder Steuerlicher Gewinn über 62.000 Euro
  • Kleinbetriebe: Umsatzerlöse über 190.000 Euro oder Steuerlicher Gewinn über 40.000 Euro

Servicebetriebe

  • Großbetriebe: Umsatzerlöse über 6,2 Millionen Euro oder Steuerlicher Gewinn über 370.000 Euro
  • Mittelbetriebe: Umsatzerlöse über 840.000 Euro oder Steuerlicher Gewinn über 70.000 Euro
  • Kleinbetriebe: Umsatzerlöse über 190.000 Euro oder Steuerlicher Gewinn über 40.000 Euro

Wird Ihr Betrieb als Großbetrieb eingestuft, was bei Autohausbetrieben auf Grund der teuren Waren sehr schnell der Fall ist, dann können Sie von einer lückenlosen Prüfung Ihres Unter­nehmens ausgehen. Das bedeutet für Großbetriebe, dass alle drei bis vier Jahre der Be­triebsprüfer da ist und die letzten drei oder vier Jahre aufrollt.

Hinweis:

Beachten Sie ein paar Grundregeln, die für alle Betriebsprüfungen gelten. Kontrollieren Sie zunächst die Prüfungsanordnung, welche Zeiträume und welche Steuerarten geprüft werden. Treten Sie dem Betriebsprüfer freundlich entgegen, benennen Sie ihm einen Ansprechpart­ner und achten Sie darauf, dass er die angeforderten Belege und Aufzeichnungen zeitnah erhält. Und nehmen Sie Ihren steuerlichen Berater zeitnah mit ins Boot, damit dieser gege­benenfalls Anfragen direkt mit dem Prüfer bespricht. So sollte doch die nächste Betriebs­prüfung gelingen.

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