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Aufbewahrungspflicht und Verfahrendsdokumentation: Die Bürokratie bleibt auf Wachstumskurs

20.02.2017 06:00 Uhr

"Systematisch, vollständig, zeitgerecht und geordnet" müssen Unterlagen und Belege aufbewahrt werden. Doch was heißt das konkret?

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Immer wieder werden Unternehmer mit den Themen "Corporate Governance" und "Compliance", in letzter Zeit vor allem auch mit dem Thema "Tax Compliance" konfrontiert. Dabei hat man das Gefühl, dass die Grundsätze der Unternehmensführung eher bürokratischer werden, als dass Bürokratie abgebaut wird. Im Fokus stehen auch immer wieder Fragen der Aufbewahrungspflicht von Unterlagen und seit kurzem insbesondere auch die Frage der Verfahrensdokumentation nach den "Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)".

Für welche Unterlagen besteht eine Aufbewahrungspflicht?

Nach dem Steuerrecht sind sämtliche Bücher und Aufzeichnungen aufzubewahren, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, das sind insbesondere folgende:

1. Bücher und Aufzeichnungen

2. Inventare

3. Jahresabschlüsse, bestehend…

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