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Rechnungen: Der Bundesfinanzhof und die Umsatzsteuer

02.07.2018 06:00 Uhr

Die Rechtsprechung erleichtert den Unternehmen die Möglichkeiten zu Rechnungsberichtigungen.

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Im Rahmen von Betriebsprüfungen kommt es immer wieder vor, dass der Betriebsprüfer der Meinung ist, dass Rechnungen nicht vollständig seien und dies zu einer Versagung des Vorsteuerabzuges führt. So auch in dem nachfolgenden Fall vor dem Bundesfinanzhof.

Über was hatte der BFH zu entscheiden?

Ein Unternehmen (Kläger im Finanzgerichtsverfahren und Beklagter im Revisionsverfahren vor dem BFH) zog in den Streitjahren 2005 und 2006 aus mehreren Rechnungen einer anderen Firma die Vorsteuer - soweit so gut. Im Rahmen einer Außenprüfung beanstandete jedoch der Betriebsprüfer, dass 34 Rechnungen keine Angaben zur Steuernummer des Leistenden enthielten. Noch während der Außenprüfung im Jahr 2011 korrigierte die leistende Firma diese Angaben. Das Finanzamt stellte sich auf den Standpunkt, dass die Berichtigung der Rechnung erst ab dem Jahr 2011 gelte und nicht bereits in den Streitjahren 2005 und…

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