Erste Urteile: Der Abgasskandal und seine juristischen Folgen
Der Schummelsoftware-Skandal beschäftigt die Landgerichte. Interessant: In Bochum und München wurde ein Sachverhalt gänzlich unterschiedlich beurteilt.
Sogenannte Opferanwälte wie die amerikanische Großkanzlei Hausfeld und ihre deutschen Ableger sind immer noch beim Sammeln, Stapeln und Sortieren von Schummelsoftware-Kunden, um gegen den Fahrzeughersteller vorzugehen. Derweil haben eine Reihe von betroffenen Kunden einen ganz anderen Weg eingeschlagen und kurzerhand ihre Verkäufer beziehungsweise Händler auf Rückabwicklung verklagt.
Auf deren kaufrechtliche Sachmängelhaftung hatten wir an dieser Stelle bereits in AUTOHAUS 20/2015 hingewiesen. Die beiden nachfolgend besprochenen Urteile machen deutlich, dass eine rechtliche Klärung der juristischen Einzelfragen durch die Obergerichte noch in weiter Ferne ist.
Urteil vom 16.03.2016/ LG Bochum
Die Klage richtete sich gegen einen unabhängigen Händler und Fahrzeugverkäufer, der dem Rücktrittsverlangen seines Kunden mit dem Hinweis begegnete, dass der Hersteller die technischen Maßnahmen zur…
Mehr Infos finden Sie hier!