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Corona-Krise: Erste Maßnahmen für VW- und Audi-Handel

20.03.2020 17:21 Uhr
Corona-Krise: Erste Maßnahmen für VW- und Audi-Handel
Auch der VW-Konzern unterstützt seine Händler in der Corona-Krise.
© Foto: picture alliance/Sina Schuldt/dpa

Laut einem Rundschreiben hat Volkswagen Financial Services in der Corona-Krise ein Maßnahmenpaket für seine Händlerbetriebe aufgelegt. VW Pkw und Audi verlängern zudem die Zahlungsziele für Neu- und Gebrauchtwagen.

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Von Online-Redakteur Andreas Heise

Wie Dirk Weddigen von Knapp, Vorsitzender des Volkswagen und Audi Partnerverbandes (VAPV), bereits am Donnerstag gegenüber AUTOHAUS angedeutet hatte, kommt auch der VW-Konzern seinen Händlern in der Corona-Krise entgegen. "Wir haben uns zusammen auf alles das geeinigt, was nötig war", sagte Weddigen von Knapp gegenüber AUTOHAUS.

Mittlerweile sind erste Maßnahmen bekannt geworden. Wie aus einem Händler-Rundschreiben, welches AUTOHAUS vorliegt, hervorhergeht, hat Financial Services zusammen mit dem Konzern verschiedene Maßnahmen beschlossen.

  1. Erhöhung des Zahlungsziels für alle Fahrzeuglieferungen (Neuwagen) und Fahrzeuge im Bestand, die bereits ausgeliefert wurden und noch nicht finanziert sind, auf zusätzlich 120 Tage
  2. Laufzeit-Ausweitung befristeter Krediterhöhungen von derzeit 90 auf bis zu 270 Tage (Einkaufsfinanzierung, Factoring & Kontokorrent). Bereits genehmigte befristete Krediterhöhungen sind auf die Maximallaufzeit von 270 Tagen anzurechnen
  3. Maximale Krediterhöhung im Produkt Kontokorrent: 25 Prozent
  4. Aussetzung von Ratenplänen für Abschlagszahlungen (Neuwagen und Gebrauchtwagen) für max. 3 x 90 Tage, auch unmittelbar aufeinander folgend (somit max. 270 Tage). Auf die Nachholung der ausgesetzten Abschläge wird verzichtet
  5. Ratenstundung (Zins- und Tilgung) für bankeigene Darlehen für max. 270 Tage
  6. Bis auf Weiteres wird auf bonitätsabhängige Zins-/Konditionserhöhungen verzichtet
  7. Aussetzung der Verzugszinsen bei fehlendem Rückgabeprotokoll bis zum 31. Mai 2020 (Leasing)
  8. Ausweitung der Vertragszeitüberschreitung (VZÜ) bzw. Prolongationsregelung für Rückläufer aus Leasing und Autocredit bis max. zwölf Monate (Befristung vorerst bis zum 30. Juni 2020).

Voraussetzung für die acht genannten Maßnahmen sei die nachgewiesene Inanspruchnahme staatlicher Unterstützungsmaßnahmen (u .a. Kurzarbeitergeld), sofern verfügbar.

Des Weiteren unterstütze der Volkswagen Versicherungsdienst seine Händler beispielsweise in Form einer angemessenen Beitragsstundung. Darüber hinaus werde man bei den anstehenden Beitragsanpassungen im zweiten Quartal, wie bisher auch, die aktuelle Situation des Händlers individuell berücksichtigen.

Nach Informationen von AUTOHAUS gilt das Acht-Punkte-Maßnahmenpaket von Volkswagen Financial Services nicht nur für VW- und Audi-Partner, sondern auch für Seat-Vertragshändler.

Wie aus einem weiteren Schreiben bekannt wurde, haben VW Pkw und Audi die Valuta für Neu- und Gebrauchtwagen angepasst.

Audi teilte seinen Partnern außerdem mit, auf alle Vor-Ort-Termine wie beispielsweise Auditierungsprozesse im Verkauf zu verzichten. Die Endabrechnung für den VFW-Bonus 2019 wird um einen Monat vorgezogen, der Aktionszeitraum verschiedener Neuwagen-Maßnahmen bis 31. Mai 2020 verlängert. Weitere Erleichterungen betreffen unter anderem den Großkundenbonus, die Vertragsstandards Fahrzeuge, die Vertragszeitüberschreitung von bestehenden Leasing-/Finanzierungsverträgen sowie die Connect-Hauptnutzerquote.

Bei den skizzierten Maßnahmen handelt es sich um all die, die AUTOHAUS, Stand 20. März 2020, seitens des VW-Konzerns bisher bekannt sind.

Mit deutlichen Worten hatte sich VAPV-Präsident Dirk Weddigen von Knapp am Donnerstag an die Politik gewandt. Seine Forderung: Die Kreditvergabe muss in der Corona-Krise massiv beschleunigt werden. Sonst drohe der Branche flächendeckend die Insolvenz. "Die Werke allein können es nicht stemmen", so Weddigen von Knapp gegenüber AUTOHAUS. "Oberste Priorität hat jetzt die schnelle staatliche Soforthilfe durch Kredite."

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