Änderung zum 1. Januar 2021: Anhebung der Umsatzsteuersätze
Zum 01.01.2021 wird die befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent wieder zurückgedreht.
Im Rahmen des sogenannten Konjunkturpakets wurde vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 die befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent eingeführt. Mit einem aktuellen Schreiben hat sich nun die Finanzverwaltung zur Handhabung der Steuersatzänderung zum Jahreswechsel geäußert. Danach ergeben sich insgesamt folgende Hinweise:
Grundsatz
Entscheidend für die Anwendung der jeweiligen Steuersätze ist final stets das Liefer- bzw. Leistungsdatum. Dies ist bei Lieferungen regelmäßig der Tag der Übergabe der Ware, bei Dienstleistungen der Tag der letzten Arbeiten, bei Werklieferungen der Tag der Abnahme und bei Werkleistungen der Tag der letzten Arbeiten. Auf das Bestell- oder Rechnungsdatum sowie den Tag der Vereinnahmung kommt es somit final nicht an. Gleiches gilt bei Fahrzeuglieferungen für das Datum der Zulassung. Entscheidend ist die Fahrzeugübergabe…
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