Vor 25 Jahren haben sich ost- und westdeutscher ZDK zu einem gemeinsamen Verband zusammengeschlossen. In Berlin erinnerte das Deutsche Kfz-Gewerbe jetzt mit einer Feierstunde im ZDH-Meistersaal an diese Branchenvereinigung. ZDK-Ehrenpräsident Bernhard Enning dankte den Männern und Frauen, die sich mit ihm für die Fusion stark gemacht und sie erfolgreich umgesetzt hatten. Vor 25 Jahren war er zum ersten gesamtdeutschen ZDK-Präsidenten gewählt worden.
Im Januar 1990 hatte sich in Berlin der Zentralverband des Kfz-Gewerbes der DDR gegründet mit dem Leipziger Edgar Perduß an der Spitze. In der Satzung war festgelegt worden, dass dem Vollzug der politischen Wiedervereinigung die Fusion mit dem westdeutschen ZDK folgen sollte. Dies geschah dann am 30. Oktober in Bonn. Nach dem Zusammenschluss wurde in den fünf neuen Bundesländern eine Organisationsstruktur mit Kfz-Landesverbänden und Innungen aufgebaut.
Heute vertritt der ZDK 14 Landes- und 37 Fabrikatsverbände mit 38.500 Betrieben, die in 237 Innungen organisiert sind und 462.000 Menschen beschäftigen. Der Umsatz des Kfz-Gewerbes lag im Jahr 2014 bei knapp 148 Milliarden Euro.
Große Bedeutung des Kfz-Gewerbes
In ihrem Festvortrag wies Iris Gleicke, Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, auf die ungebrochen wichtige Bedeutung des Kfz-Gewerbes für die Sicherstellung der individuellen Mobilität hin, die ein Grundbedürfnis unserer Gesellschaft sei und bleibe. Holger Schwannecke, der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), betonte die intensive, erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen ZDH und ZDK für Handwerk und Mittelstand.
In seinem Schlusswort kritisierte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski die zunehmenden bürokratischen Hemmnisse, die den vorwiegend mittelständisch geprägten Kfz-Betrieben das Leben schwer machten. Lob gab es für die Initiative des Bundesrates, den Autohäusern die Nutzung des roten Kfz-Kennzeichens auch für die "Fahrten zur Herstellung der Betriebsfähigkeit", etwa zum Tanken, Waschen und Reparieren, zu gestatten. Bisher darf der Betrieb sie lediglich für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten nutzen. (se)