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Abgas-Skandal: Dämpfer für VW-Kunden vor Gericht

19.02.2019 11:14 Uhr
Abgas-Skandal: Dämpfer für VW-Kunden vor Gericht
VW rechnet damit, dass das Diesel-Verfahren das erste sein wird, welches vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird.
© Foto: Gina Sanders/fotolia.com/VW/AHO-Montage

Das Oberlandesgericht Braunschweig wies die Klage eines Autobesitzers ab, der sich im Dieselskandal von VW betrogen fühlt. Weil das Gericht aber eine Revision zuließ, könnte der Fall Signalwirkung bekommen.

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Im VW-Dieselskandal rückt ein Verfahren am Bundesgerichtshof näher. Das Oberlandesgericht Braunschweig wies am Dienstag zwar die Schadenersatzforderung eines VW-Kunden zurück, ließ aber eine Revision zu. Weil Vertreter des Rechtsdienstleisters Myright umgehend den Schritt vor das oberste deutsche Zivilgericht ankündigten, könnte der Fall zum ersten Diesel-Verfahren gegen die Volkswagen AG werden, das vom Bundesgerichtshof verhandelt wird.

Myright hat nach eigenen Angaben die Ansprüche von insgesamt knapp 45.000 Dieselbesitzern gesammelt. Ende Februar wird der BGH voraussichtlich über die erste Dieselfahrer-Klage gegen einen VW-Händler verhandeln.

In dem konkreten Einzelfall forderte der Kläger am OLG Braunschweig Schadenersatz für sein 2010 für rund 41.000 Euro gekauftes Auto. Mit dieser Forderung war er im Sommer 2018 beim Landgericht Braunschweig gescheitert. Die Abweisung der Berufung (Az.: 7 U 134/17) ist das erste Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig im Zuge des Abgas-Skandals. Die Berufung sei zwar zulässig, aber unbegründet, sagte Richterin Christa Niestroj.

Wegen der Möglichkeit der Revision geht von dem Urteil eine gewisse Signalwirkung aus. Eine Gerichtssprecherin betonte zwar, dass es sich um eine Entscheidung in einem Einzelfall handele. Sollte sich aber der BGH tatsächlich mit dem Fall beschäftigen, werde dies auch zu einer Vereinheitlichung und Festigung der Rechtssprechung führen.

Zwar habe Volkswagen in dem betroffenen Fahrzeug eine unzulässige Abschaltautomatik verbaut, die Übereinstimmungsbescheinigung als auch die zugrundeliegende Typgenehmigung blieben aber dennoch wirksam, hieß es am Dienstag zur Urteilsbegründung. Das Gericht erklärte zudem, dass die Regelungen nicht dazu dienten, das Vermögen von Autokäufern zu schützen, sondern vor allem auf Verkehrssicherheit und auch Umweltschutz abzielten.

Die meisten Urteile zugunsten von VW

Volkswagen sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Nach Angaben eines Unternehmenssprechers gibt es mittlerweile 22 Urteile von Oberlandesgerichten, die im Sinne von Volkswagen oder der Händler entschieden wurden. Zudem gebe es zahlreiche andere Entscheidungen auf OLG-Ebene, von denen die Mehrheit zugunsten von Volkswagen oder den Händlern ergangen seien. Dennoch rechnet auch der Autobauer damit, dass dies das erste Diesel-Verfahren gegen Volkswagen sein wird, welches vor dem Bundesgerichtshof landet.

Der VW-Konzern sieht sich in dem Skandal einer Vielzahl von Klagen gegenüber. Bundesweit seien etwa 50.000 Verfahren anhängig, rund 14.000 Urteile oder Beschlüsse seien ergangen - überwiegend zugunsten von Volkswagen beziehungsweise der Händler. Neben zivilrechtlichen Klagen von Autobesitzern, die sich getäuscht fühlen, gibt es aber auch Klagen von Anlegern und Investoren. Außerdem wird strafrechtlich ermittelt.

Die Zulassung der Revision in Braunschweig interpretierte Myright-Vertreter Jan-Eike Andresen als Erfolg. Damit bekomme das Verfahren grundsätzliche Bedeutung im Abgas-Skandal für die rund 2,6 Millionen betroffenen Autofahrer mit manipuliertem VW Diesel in Deutschland. (dpa)

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KOMMENTARE


Rudi S.

19.02.2019 - 18:17 Uhr

Es ist unglaublich, welche Arroganz seitens der sogenannten "Rechtssprechung" herrscht. Wird beim Pkw-Verkauf auch nur ein noch zu vernachlässigender Blechschaden verschwiegen oder entspricht die Laufleistung nicht exakt dem Tachostand, so ist das Betrug mit all seinen Folgen. Aber wenn VW & Co. Käufern eine überteuerte Kiste andrehen, die in keinem Detail dem entspricht, was der Kunde bestellt hat, dann hat der Kunde bestenfalls einen Anspruch auf nicht wirkende Softwarenachbesserung? Sorry, aber hoffentlich kommt der Bundesgerichtshof endlich zu einem Urteil, das auch nur annähernd dem Rechtsempfinden vieler näherkommt. Sonst heißt es wieder für alle: Autoverkauf entspricht den Regeln des Rosstäuschens im Mittelalter!


Brancheninsider

20.02.2019 - 07:40 Uhr

Schön dass das Gericht der betrügenden Firma noch Recht gibt.VW lässt seine deutschen Kunden hängen und gibt nicht mal eine anständige Entschädigung und unsere deutschen Gerichte als zweite Möglichkeit zwingen VW auch nicht dazu.Da wird das BGH auch nicht mehr anders entscheiden sondern zugunsten VW und dann hat sich das erledigt da sich danach alle am Grundsatzurteil orientieren.Sehr schade da ist die USA besser aufgestellt in ihrer Rechtssprechung.


Frank Fehling

20.02.2019 - 11:33 Uhr

Recht haben und Recht kriegen ist so eine Sache. Man hätte die ganzen Prozesse die in der Vergangenheit und in der Gegenwart statt gefunden haben,beoachten müssen um darüber zu urteilen. Ich glaube zu wissen,das hier Äpfel mit Birnen verglichen werden. Wäre aus sehr Interessant,ob betroffene Anwälte,Richter,Staatsanwälte und Justizbeamte ein Produkt von VW fahren. Möchte gerne deren Vorgehensweise erfahren. Warten wir es ab,wer am Ende als Sieger hervor geht. Die Anwälte gehen jedenfalls nicht leer aus. Hauptsache die Kohle stimmt.


Klaus Schmidt

20.02.2019 - 13:37 Uhr

Ich weiß gar nicht was ihr alle wollt. Es heißt doch: Das Gericht erklärte zudem, dass die Regelungen nicht dazu dienten, das Vermögen von Autokäufern zu schützen, sondern vor allem auf Verkehrssicherheit und auch Umweltschutz abzielten.Ihr könnt doch alle eure Fahrzeuge gegen einen neuen Diesel eintauschen. Es gibt doch von Seiten der Hersteller Prämien dafür das man seinen alten gebrauchten Diesel eintauscht.Ach nee ich vergaß. Die hier sich beschweren fahren ja bereits einen gebrauchten und wollen jetzt alle gerne ihren kompletten Preis zurück an besten inkl. Zins und Zinseszins. Ihr kotzt mich ehrlich gesagt an. Was für einen schaden habt ihr den? Keinen!! Lediglich der Umwelt kann sich beschweren und sonst keiner.Und die Regierung verlässt sich auf irgendwelchen Rechenfehler die irgendwelche Doktoren gemacht haben.Ihr seit alle armselig.


Rudi

20.02.2019 - 17:18 Uhr

@Rudi S., Sie vergleichen Äpfel mit Birnen. Bei einem falschen Tachostand oder einem verschwiegenen Unfallschaden entsteht dem Käufer tatsächlich ein Nachteil. Bei falschen Abgaswerten ist nicht der einzelne Käufer betrogen worden, sondern der Staat und somit wir alle. Mir ist absolut niemand bekannt, der beim Kauf Wert auf den Stickoxid-Ausstoß gelegt hat! Wichtig waren immer nur Preis, Ausstattung, Verbrauch/CO2-Ausstoß. Wer jetzt behauptet, er hätte sein Auto nur gekauft, weil es doch angeblich ach so sauber ist, der will in meinen Augen einfach nur Geld machen und/oder ist aus anderen Gründen mit dem Auto unzufrieden und sieht jetzt seine große Chance.


Aschmu

21.02.2019 - 08:33 Uhr

Tja - zunächst ich mag VW nicht. Punkt. Aber ich sehe mich mit dem Abgasskandal auf deren Seite , leider. Wer von all den "Betroffenen" Dieselfahrern hat seinen Wagen nach NOX gekauft? Wer hat denn und wie einen Schaden erlitten? ich sag es Euch - aber behaltet es für Euch - NIEMAND. Am besten den Wagen zum vollen Kaufpreis nach 10 Jahren wandeln können! Das ist der deutsche Bürger. Der sich im Garten am Holzkohlengrill mit seinem beim Discounter gekauften Fleisch über seinen schmutzigen Diesel aufregt. Natürlich erst wenn zuvor der Garten mit dem Benzin 2Takt Rasenmäher gemäht wurde, und das überflüssige Laub mit dem Laubbläser aufgesaugt wurde. ...... Ironie aus... Traurig dass sich Gerichte in der BRD damit befassen müssen. Als ob wir keine anderen Probleme hätten.......


M. Deser

21.02.2019 - 09:13 Uhr

@ Klaus Schmidt. Da kann ich Ihnen in allen Punkten recht geben. Aktuell muss man wirklich schon fast sagen das es überwiegend "Schmarotzer" sind. (Meine Meinung). Ich habe Kunden die mir sagen das es ein super Fahrzeug ist und Sie keine Probleme damit haben, aber Sie wollen schauen ob Sie Geld rausholen können. Unfassbar solche Menschen


Dieter S.

21.02.2019 - 11:01 Uhr

Herr Schmidt, auch wenn ich Ihre Wortwahl nicht ganz billige so haben Sie doch in jedem Fall recht. Man vermischt hier Äpfel mit Birnen und verliert darüber hinaus vollkommen den Bezug zur Realität. Niemand der Herren Staranwälte nimmt sich dem Thema "absurde Grenzwerte" an, niemand hinterfrägt diese Hirnrissige Logik die hinter den selbsternannten Umweltrettern steckt. Fahrverbote in Strassen in deren unmittelbarer Nähe Kreuzfahrtschiffe 100000fache Schmutzwerte in die Luft blasen, Messtationen deren Aufstellort höchst dubios gewählt wird, Tausende Flugzeuge die im 30 Sekunden Takt gen Himmel starten, jede Woche ein neues Kohlekraftwerk in China, alle unsere ach so schlimmen "ausgemusterten" Diesel die in den Nachbarländern fahren wie wenn der Schmutz an der Grenze halt macht (sofern wir überhaupt von Schmutz reden können) etc., aber wir wollen die Welt retten und gleichzeitig einer ganzen Branche das Lebenslicht "ausknipsen" mit ungeahnten Folgen für unsere Wirtschaft. Niemand hinterfrägt dieses perfide System der Enteignung, weil es jedem nur noch um Profit und Schadensersatz geht. Anstatt den Herstellern an den Kragen zu gehen, sollte der Verbraucher mal die wahren Schuldigen an den Pranger stellen, unsere Politiker hier und in Brüssel. Es gab mal so was wie Lobbyarbeit zu Gunsten unserer Wirtschaft, das führte auch zu unser aller Wohlstand. Einige scheint das nicht mehr zu interessieren, die werden erst alle wieder Laut wenn es schlechter wird, und dann schauen wir mal wer hilft.


S.G.

21.02.2019 - 20:01 Uhr

Chapeau, Dieter S. - 100% überein.


Brancheninsider

22.02.2019 - 07:35 Uhr

Was hier manche schreiben da kann man nur mit dem Kopf schütteln. Ich vermute mal da sind viele Autohändler dabei die keinen Bock auf Erstattungen haben - anders kann ich mir diesen geistigen Dü.....iss nicht erklären.Hier wurde arglistig getäuscht und das muss entsprechend geahndet werden allein schon aus Gründen der Bestrafung, Erziehung und Abschreckung. Diese Argumentation mit kein Schaden ist doch lächerlich.Jetzt bestellt ihr doch mal ein Fahrzeug in Weiss weil euch die Fabre gut gefällt und dann kommt es in Graumetallic. Was dann?Dann lehnt das Gericht eure Ansprüche auch ab weil finanziell ist euch ja kein Schaden entstanden??? Ganz tolle Logik da kann man nur Beifall klatschen.Da schreiben hier echt Leute das sich Kunden verarschen lassen sollen und noch dankend die Fresse halten - nenene was stimmt hier nur nicht.Im übrigen wird niemand seinen kompletten Kaufpreis zurück erhalten ohne das er zB. für gefahrene Kilometer ein Nutzungsentgelt zahlen muss.


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