Bereits 2012 wurde die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mit der Reformausarbeitung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung beauftragt, die auf Basis der Empfehlungen aus dem 48. Verkehrsgerichtstag Goslar im Jahr 2010 stehen sollte. Nicht zuletzt geht es seit jeher darum, der MPU den Ruch von Willkür und "Schicksal" für die Betroffenen zu nehmen.
Dazu sollen in der Zukunft nicht zuletzt Tonaufzeichnungen der ärztlichen Anamnese und der psychologischen Beratung eingeführt werden. Davor allerdings müssten "noch offene fachwissenschaftliche und rechtliche Fragen" geklärt werden. Wann die geplante MPU-Reform tatsächlich realisiert sein wird, ist weiter unklar. (wkp)