Seit dem 1. Dezember 2011 müssen alle neuen Pkw nach der neuen Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ausgezeichnet sein. Dies gilt neben dem Schauraum auch in Werbeanzeigen und bei Internetangeboten. Das Label ähnelt dem bei elektrischen Haushaltsgeräten: Die Pkw werden den farbigen Effizienzklassen A+ (grün und sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient) zugeordnet. Die Effizienzklasse wird auf Basis der CO2-Emissionen und des Gewichts des Fahrzeugs ermittelt.
Wer die Verordnung vorsätzlich oder fahrlässig nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Und: Falsche oder fehlende Angaben können auch zu Abmahnungen führen.
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