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Streitfrage: Neues Pkw-Label auch auf Autobörsen?

12.01.2012 15:10 Uhr
Streitfrage: Neues Pkw-Label auch auf Autobörsen?
Nach Ansicht des Verbands Sozialer Wettbewerb gilt die Farbskala der neuen Pkw-EnVKV auch für den Autoverkauf im Internet.
© Foto: Henrichs/mid

Ein Wettbewerbsverein hat einen Händler abgemahnt, weil der ein Neuwagenangebot ohne Farbskala bei Autoscout24 eingestellt hat. Die Portale und der BVfK widersprechen dieser Rechtsauffassung.

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Kaum in Kraft, sorgt die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) für Ärger in der Branche: Laut einer Mitteilung des Bundesverbands freier Kfz-Händler (BVfK) ist ein Mitgliedsbetrieb wegen eines Neuwagenangebots auf Autoscout24 abgemahnt worden. Der Abmahner, der Verband Sozialer Wettbewerb, behauptet, ein Inserat in der Internetbörse müsse neben den genannten Verbrauchsangaben auch die Angabe der CO2-Effizienzklasse einschließlich deren grafischer Darstellung enthalten. Begründet wird dies damit, dass es sich um ein Angebot in einem so genannten "virtuellen Verkaufsraum" handele und damit den erweiterten Erfordernissen der seit 1. Dezember novellierten Pkw-EnVKV unterliege.

Nicht nur der BVfK sieht das Vorgehen des abmahnenden Vereins kritisch und rät von einer vorschnellen Unterzeichnung der geforderten Unterlassungserklärung ab. Auch die Autoscout24-Juristin, Rechtsanwältin Anja Schulz, widersprach gegenüber unserem Partnerdienst "asp Online" dem Verband: "Unserer Auffassung nach handelt es sich bei den auf Autoscout24 dargestellten Inseraten nicht um so genannte 'virtuelle Verkaufsräume' im Sinne der Anlage 4 (zu § 5) Abschnitt II Abs. 4 der Pkw-EnVKV. Virtuelle Verkaufsräume sind nach der Gesetzesbegründung dadurch gekennzeichnet, dass hier verbindliche Fernabsatzgeschäfte zwischen dem Anbieter des Fahrzeugs und dem Kaufinteressenten abgeschlossen werden."

Bei den von Händlern auf der Online-Börse eingestellten Angeboten handele es sich dagegen um "Online-Printanzeigen", erklärte Schulz. Diese seien laut Gesetzesbegründung von der Pflicht zur Darstellung der Energieeffizienzklassen ausgenommen. "Ein weiterer Grund, der gegen die Annahme eines virtuellen Verkaufsraums spricht: Ein virtueller Verkaufsraum setzt nach der Gesetzesbegründung auch interaktive Elemente voraus, mit denen der Verbraucher ein nach seinen Vorstellungen konfiguriertes Fahrzeug in Augenschein nehmen kann. Dies ist bei den auf Autoscout24 veröffentlichten Inseraten ebenfalls nicht möglich."

Ausweisung am physischen Verkaufsort ausreichend

Auch bei den anderen großen Börsen löst die Meldung von der Abmahnung keine Panik aus. "Wir stehen der Geschichte ganz gelassen gegenüber. Laut unseren Juristen und auch der Deutschen Energie-Agentur besteht diese Pflicht nur, wenn das Fahrzeug entweder direkt erworben werden oder konfiguriert werden kann", sagte der Leiter von Gebrauchtwagen.de, Rötger Arnold. Das sieht auch Dirk Voltz von Mobile.de so: "Da Fahrzeuge über Mobile.de nicht bestellt oder konfiguriert werden, bleibt es bei der bisherigen Ausweisung der Verbrauchs- und Emissionswerte. Die Energieeffizienzskala ist zusätzlich nur am Verkaufsort selbst auszuweisen." (ng)

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KOMMENTARE


egon sunsamu

12.01.2012 - 12:34 Uhr

"Verband Sozialer Wettbewerb" Was ist das? EU-Kommission, Integrationsbeauftragter, Big Brother und Stasi zusammen unter neuem Namen? Die allgemeine "Abmahnitis" durch dubiose Anwaltsbüros und Vereine geht mir eindeutig zu weit in Richtung Diktatur...


Heinz Dietz

12.01.2012 - 19:23 Uhr

Diese Abzocke von "Schein"verbänden - wie lange noch ? Ob zu klein geschrieben, die richtige Farbskala für die PKW-EnVKV nicht gewählt. Die dubiosen Geschäfte von Juristen und Vereinen, hier insbesondere die DUH mit Verbindungen in Politikerkreisen - einfach geschmacklos und nicht gesellschaftsfähig !!


Ralf Senkmann

12.01.2012 - 19:54 Uhr

Wenn man den Namen des geehrten 1. Vorsitzenden dieses "Verbandes" googelt, erfährt man sehr viel, über die geschäftsmäßige Umtriebigkeit. In diesen Momenten bedauere ich gelegentlich, daß es nicht mehr den Verein mit den drei großen Buchstaben aus den 70/80ern gibt. Da hätten solche Vereine und Verbände sich mehrfach überlegt, ob sie so dreist sind ...


Ralf Müller

13.01.2012 - 12:23 Uhr

Natürlich ist das ganze wieder reinste Abzocke und uns Händlern wird wieder einmal etwas unnötig schwer und finanziell kostspielig gemacht. Danke dafür . Doch kann ich nicht verstehen warum Mobile und Autoscout so schwer fällig sind in der Umsetzung . Das Programmieren der Abbildung des Labels sollte für die Beiden eine Kleinigkeit sein und wir Händler wären safe . Für mich ist hier ganz klar mobile und Autoscout am Drücker. Deswegen kann ich nur sagen . Händler Deutschlands solidarisiert euch und nehmt die Neuwagen aus Mobile und Autoscout. Damit Handlungsbedarf entseht. Das kann unser einziges Drehmoment sein, auch wenn dadurch kurzzeitig unsere Nachfrage nachlässt. Bitte denkt darüber nach


K. Wempe

13.01.2012 - 12:35 Uhr

Helfen Sie mir mal, Herr Senkmann. Ich bin zwar seit Mitte der 1970er erwachsen, komme aber nicht drauf. Der einzige "Verein", den ich aus dieser Zeit kenne hieß RAF. Den meinen sie aber bestimmt nicht.


RH

13.01.2012 - 13:27 Uhr

Bundesregierung: Bitte einen Riegel, endlich, schnell. Hier wird wirtschaftlicher Schaden angerichtet!


Bagdatli

13.01.2012 - 17:15 Uhr

Ich kann nur sagen: Chaos. Keiner weiß etwas genau. Händler verunsichert. Solche Zeitgenossen standen doch schon vorher in den Startlöchern, um tätig zu werden. Es ist dringend nötig, dass diejenigen, die diese Thematik ins Leben gerufen haben, auch 100% Richtlinien vorgeben. Damit letztendlich so etwas ausgeschlossen wird.


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