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Auto-Effizienzklassen: Praxistipps zum neuen Pkw-Label

13.12.2011 10:00 Uhr
Auto-Effizienzklassen: Praxistipps zum neuen Pkw-Label
Die neue Effizienz-Kennzeichnung steht in der Kritik, ist aber seit 1. Dezember im Showroom Pflicht.
© Foto: AUTOHAUS/Archiv/AHO-Montage

Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) informiert über die praktische Anwendung der neuen Effizienz-Kennzeichnung - vom Ausfüllen des Labels bis hin zu Schriftgrößen in Anzeigen.

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Seit dem 1. Dezember müssen alle neuen Pkw nach der neuen Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ausgezeichnet sein. Das Label ähnelt dem bei elektrischen Haushaltsgeräten: Die Pkw werden den farbigen Effizienzklassen A+ (grün und sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient) zugeordnet. Die Effizienzklasse wird auf Basis der CO2-Emissionen und des Gewichts des Fahrzeugs ermittelt.

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) stellt auf www.pkw-label.de die wichtigsten Informationen zum Abruf bereit. Auf der Seite gibt es zudem ein Tool zum Erstellen des Labels. Auch das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hilft dem Autohandel bei der Anwendung der Vorgaben mit wertvollen Tipps.

Beim 6. Mannheimer Kamin-Gespräch Ende November wies ZDK-Geschäftsführer Ulrich Dilchert darauf hin, dass die CO2-Effizienzklasse auf dem neuen Label am Fahrzeug, auf der Tafel im Autohaus und im DAT-Leitfaden angegeben werden muss. Auch in der Internetwerbung ("virtuelles Autohaus") ist das neue Label notwendig. Folgende Tipps und Informationen hat der ZDK gesammelt:

Auszeichnungen und Unterlagen im Autohaus

Am Fahrzeug selbst muss das offizielle Label aus der Pkw-EnVKV stehen. Der Ausdruck muss farbig sein und deutlich sichtbar direkt am Auto oder in dessen unmittelbarer Nähe befestigt sein. Im Verkaufsraum (auch elektronisch möglich) ist ein Aushang mit Verbrauchs- und Emissionswerten aller im Betrieb ausgestellten oder angebotenen neuen Pkw notwendig. Alle sechs Monate besteht die Pflicht zur Erneuerung der Angaben (bei elektronischen Anzeigen via Bildschirm alle drei Monate). Der DAT-Leitfaden muss in ausreichender Anzahl vorhanden sein; eine Herausgabepflicht besteht nur auf Anfrage.

Zu den kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen gehören: neue Ausstellungsfahrzeuge, Lagerfahrzeuge, Tageszulassung und Vorführwagen. Sobald für ein Modell geworben wird (z.B. Ford Focus, VW Golf, Peugeot 508), wird die Kennzeichnungspflicht ausgelöst. Keine Kennzeichnungspflicht besteht nur dann, wenn ausschließlich für eine Marke geworben wird (z.B. Ford, VW, Peugeot).

Ein vom ZDK beispielhaft ausgefülltes Label finden Sie als Download unter diesem Artikel.

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