Das Bundeswirtschaftsministerium hat Ende Juni die Preisangaben zu Kraftstoffen und anderen Energieträgern für die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) aktualisiert. Diese fiktiven Preise werden jedes Jahr neu festgesetzt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bei den Angaben handelt es sich um die Durchschnittspreise der Monate Januar bis Dezember 2012.
Autohändler, Hersteller und Leasingunternehmer können die neuen Daten ab sofort für die Berechnung der jährlichen Energiekosten für das Pkw-Label verwenden. Es gilt eine dreimonatige Übergangsfrist. Verpflichtend sind die neuen Preise spätestens drei Monate ab dem Datum der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (28. Juni 2013). (rp)
Weitere Informationen gibt es auf dieser Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (Dena).