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Rückabwicklungen: Vorsicht, Fristenfalle!

05.09.2016 06:00 Uhr

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Fristsetzung bei Nacherfüllung.

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Mit einer aktuellen Entscheidung vom 13.07.2016 (Az. VIII ZR 49/15) führt der BGH seine Rechtsprechung zur Fristsetzung als notwendige Voraussetzung des Rücktritts fort. Zur Vermeidung von Nachteilen empfiehlt sich die Beachtung.

Die Ausgangslage

Zur Rückabwicklung gelangt der Kunde regelmäßig nur dann, wenn er dem Händler erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt und sein Fahrzeug auch tatsächlich zur Überprüfung zur Verfügung gestellt hat. Nur ausnahmsweise bedarf es einer Fristsetzung nicht, insbesondere wenn die Beseitigung des Mangels oder die Ersatzlieferung definitiv verweigert wurden, eine angemessene Zahl von Nacherfüllungsversuchen bereits fehlgeschlagen oder die Nacherfüllung für den Kunden objektiv unzumutbar ist.

Bei der Prüfung, ob ausnahmsweise auf eine Fristsetzung verzichtet werden kann, legt der BGH zumindest bei der Verweigerung der Nacherfüllung…

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