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Audi-Kunde: Gericht lehnt Rückgabe wegen Abgas-Manipulation ab

23.08.2016 13:24 Uhr
Audi-Kunde: Gericht lehnt Rückgabe wegen Abgas-Manipulation ab
Neues Urteil im Dieselskandal.
© Foto: Frank Wagner/Fotolia

Darf ein Audi-Käufer seinen Wagen wegen der Abgas-Schummel-Software zurückgeben? Nein, sagt das Düsseldorfer Landgericht. Es sei sogar fraglich, ob es sich um einen Mangel handele.

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Ein Autohaus, das einen Audi mit Abgas-Schummel-Software verkauft hat, muss den Kaufpreis nicht erstatten. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag entschieden. Es wies damit die Klage eines Autokäufers ab. Er wollte den Kauf seines Audi A4 Diesel wegen des Abgasskandals rückgängig machen und den Wagen zurückgeben. Der Käufer hätte dem Autohaus eine Frist zur Nachbesserung setzen müssen, begründete das Gericht sein Urteil (Az.: 6 O 413/15).

Dabei habe das Autohaus die Nachbesserung sogar angeboten. Dass eine flächendeckende Rückrufaktion Zeit benötige, sei hinzunehmen, beschied das Gericht. Offen ließ es jedoch, ob das Auto durch die Manipulationssoftware einen Mangel aufweist. In der mündlichen Verhandlung hatte der Richter den Kläger darauf hingewiesen, dass er den Wagen doch praktisch uneingeschränkt nutzen könne.

Der Autokäufer könne sich auch nicht darauf berufen, arglistig getäuscht worden zu sein. Das Autohaus habe beim Verkauf des Wagens 2012 nichts von der Manipulations-Software gewusst. Als selbstständiger Audi-Vertragshändler müsse er sich das Wissen des Autokonzerns nicht zurechnen lassen. Es geht um einen Audi A4 Turbodiesel mit dem vom Abgas-Skandal betroffenen Motortypen EA 189. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Kläger hatte argumentiert, als Betroffener habe er monatelang vergeblich auf eine Rückrufaktion gewartet. Eine Fristsetzung sei daher überflüssig gewesen. Zudem mindere der Skandal den Wiederverkaufswert seines Wagens. Die Rechtsprechung ist in der Sache bislang uneinheitlich. Die meisten Gerichte hatten aber die Klagen von VW-Kunden zurückgewiesen. (dpa)

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KOMMENTARE


Hermann Weiskopf

23.08.2016 - 16:52 Uhr

Seit wann gibt es den Tatbestand der Schumelei? Schummel-Software ist eine dümmliche Formulierung, die bei Boulevardblättern beheimatet bleiben sollte, aber nicht in Fachmedien gehört. Der Kunde wurde betrogen. Dass er in dieser Art behandelt wird ist Ausdruck fehlender Unabhängigkeit der deutschen Gerichte. Es muss einem regelrecht schlecht werden!


VW Fahrer

23.08.2016 - 16:53 Uhr

Verständliches Urteil. Die Leute sind nicht eingeschränkt in der Nutzung und wollen nur Kasse machen.


Jens Nietzschmann

23.08.2016 - 18:02 Uhr

Sehr geehrter Herr Weiskopf, mich stört ebenfalls, dass unsere Fachmedien den oberflächlichen Sprachgebrauch des Boulevard zum Teil unreflektiert übernehmen. Insbesondere im Zusammenhang mit den Manipulationen der Abgaswerte durch den Volkswagen Konzern kommt dies leider zu häufig vor. Mit Ihrer Behauptung, dass das zitierte Urteil des Düsseldorfer Landgerichtes (!) ein Ausdruck fehlender Unabhängigkeit deutscher Gerichte sei, begeben Sie sich allerdings in ein Glashaus. Mal ganz abgesehen von der Tatsache, dass Sie sich damit zurecht die berechtigte Kritik zahlreicher ehrbarer Juristen einhandeln, zieht Ihr Betrugsvorwurf in dem verhandelten Fall nicht. Der Straftatbestand "Betrug" kommt bekanntlich dadurch zustande, dass sich jemand durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Vermögensvorteil verschafft. Für mich ist nicht erkennbar, mit welchen falschen Behauptungen sich der Händler gegenüber seinem Kunden einen solchen Vorteil verschafft haben soll, da er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses doch selbst noch nicht wissen konnte, dass das Steuergerät des Fahrzeuges die fragliche Software enthält.


Christian Saß

24.08.2016 - 08:26 Uhr

Nur Kasse machen? Ich lach gleich los. Der/Die Kunde/ Kunden wurde/n von VW betrogen und hat jeder das RECHT sein FEHLERHAFTES Fahrzeug wieder abzugeben. Aber Sie müssen ja so schreiben mit dem Namen hier.


MP

24.08.2016 - 12:12 Uhr

Das ist schon kurios und bei dem ganzen Theater fehlt nur noch der Begriff "SYSTEMRELEVANT"... Die können machen , was sie wollen und es geht am Ende immer auf Kosten anderer. Der Kunden, der zwischenzeitlich verunglimpften Dieseltechnik, des Steuerzahlers (Stichwort Verluste), der Zulieferer, der Händler und Werkstätten. Und dann noch unsere unabhängige Justiz. Verkaufe ich als Händler ein Auto und vergesse irrtümlich eine Tageszulassung zu erwähnen, so geht die Kiste am Ende bei Kaufreue zurück. Fehlen zugesicherter Eigenschaft nennt man das... im Rahmen dieser Diskussion ganz klar bei Pfau Weh und Konsorten der Fall. Da das aber nicht reicht, hat man seitens der Verantwortlichen (die man nie finden wird...) die ganze Sauerei durch das volle Bewußtsein des schändlichen Verhaltens im Rahmen arglistiger Täuschung auf die Spitze getrieben. Und jetzt wird ganz einfach in unserem ach so perfekten und klinisch sauberen Saubermann- und Steuerzahlerland das Recht gebeugt. Arglistige Täuschung läge nicht vor, der Kunde sei in der Nutzung ja nicht eingeschränkt, auch hat der Kunde angeblich ja sonst keine Nachteile usw. usw. usw... So legalisiert man bewußten und vorsätzlichen Betrug seitens einer "unabhängigen" Justiz. Man muß nur groß und mächtig genug sein und genug gutmütige bzw. verblendete Kunden haben, die dieses Spiel mitmachen. Insofern hat die Bedeutung "PREMIUMMARKE" ein ganz neue Bedeutung. Hierzu wahrhaft Chapeau, eine absolute Bestleistung. Das Mieseste ist aber unsere in diesem Zusammenhang bescheuerte Lobbyisten-Gesetzgebung. Der Kunde muß den Händler verklagen, der überhaupt nichts für die Misere kann und guten Glaubens die manipulierte Ware verkauft hat. Der Händler kann dann theoretisch gegen Pfau Weh vorgehen... Viel Spaß! Wo bliebt da unsere Saubermannpolitik??? Das Gesetz gehört sich in solchen Fällen geändert und die Hersteller sind immer gleich direkt in die Verantwortung zu nehmen. So einfach ginge das! VW - La Tricherie... so der "neue" Slogan in Frankreich. Für Deutschland könnte man das "V" einfach durch ein "B" ersetzten... BETRUGSWAGEN ... lol


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