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Fahrverbot: Gericht watscht bayerische Staatsregierung ab

29.01.2018 10:00 Uhr
Das Verwaltungsgericht München hat das Land Bayern zu einer Geldstrafe in Sachen Fahrverbot verurteilt.
© Foto: cmfotoworks - Fotolia

Der Freistaat Bayern muss eine Strafe von 4.000 Euro zahlen, entschied das Verwaltungsgericht München. Das Land hatte versäumt, Maßnahmen für Diesel-Fahrverbote in München zu planen.

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Das Verwaltungsgericht München hat den Freistaat Bayern zu einem Zwangsgeld von 4.000 Euro verurteilt, weil er kein Diesel-Fahrverbot in München plant. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte das Land zu einer solchen Planung verpflichtet, damit der Stickoxid-Grenzwert bald eingehalten werden könne. Dass eine öffentliche Körperschaft Urteile missachte, sei völlig neu "und auch ein Unding", kritisierte die Vorsitzende Richterin Martina Scherl am Montag.

Den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) deshalb in Haft zu nehmen, bis der Freistaat Fahrverbotspläne vorlegt, lehnte die Kammer jedoch ab. Die Luft in München sei seit 2010 viel besser geworden, und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über die rechtliche Zulässigkeit von Fahrverboten werde auch erst Ende Februar erwartet.

Aber der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid übersteigt an mehreren Straßenabschnitten in München immer noch den zulässigen Grenzwert. Um schnell Abhilfe schaffen zu können, hat der Verwaltungsgerichtshof deshalb ein vollzugsfähiges Konzept für Fahrverbote verlangt - noch keine Fahrverbote, wie die Richterin betonte. Im neuen Luftreinhalteplan sei das aber nicht enthalten. "Mit allgemeinem Blabla" und "so einer halben Larifari-Seite" im Luftreinhalteplan sei es nicht getan, kritisierte sie.

Bis Ende Mai muss der Freistaat nun Diesel-Fahrverbote für bestimmte Straßenabschnitte planen und auch veröffentlichen - andernfalls drohte ihm das Verwaltungsgericht das nächste Zwangsgeld an. Die Staatsregierung muss die Zwangsgelder in ihre eigene Kasse einzahlen. (dpa)

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KOMMENTARE


Aschmu

30.01.2018 - 09:05 Uhr

na dann schaffen wir erstmal die Hop-on Hop-off Busse ab - und die Taxen :-)


Peter

06.02.2018 - 08:32 Uhr

Also die Staatsregierung zahlt eine Strafe in Ihre eigene Kasse ein. Die Verhandlung vor Gericht bezahlt der Steuerzahler. Hauptsache die Richterin ist für soviel Schwachsinn bezahlt. Das ist ein Schildbürgerstreich.


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