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Haftpflichtversicherung bei der Unfallregulierung: Fristenlösung

19.03.2018 06:00 Uhr
Haftpflichtversicherung bei der Unfallregulierung: Fristenlösung

Versicherungen haben bei Unfallreparaturen Prüfungs- und Regulierungsfristen. Eine gewisse Geduld müssen Geschädigte aufbringen.

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Gemäß Veröffentlichung des statistischen Bundesamtes aus dem November 2017 wurden im Jahr 2016 knapp 2,6 Millionen Verkehrsunfälle polizeilich aufgenommen. Auch für das Jahr 2017 und bis heute ist abzusehen, dass sich an der Unfallstatistik wenig ändern wird. Berücksichtigt man zusätzlich diejenigen Verkehrsunfälle, zu denen die Polizei nicht hinzugerufen wird, gelangt man zu noch deutlich höheren Unfallzahlen. Für die Unfallregulierung ergeben sich für die Kfz-Haftpflichtversicherungen Aufwendungen in Höhe von vielfachen Milliarden Euro. Bevor die Versicherungen die Erstattung von Reparaturaufwendungen vornehmen, möchten sie naturgemäß eine ausreichende Prüfungs- und Regulierungsfrist für die Frage in Anspruch nehmen, ob eine Einstandspflicht überhaupt besteht. Auf der anderen Seite möchte ein Geschädigter nachvollziehbarerweise die Bezahlung der erforderlichen Reparaturkosten möglichst…

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