Die AUTOHAUS SteuerLuchs-Redaktion hofft, dass Sie gut ins neue Jahr gerutscht sind und dass wir Sie auch 2018 mit interessanten Artikeln rund um das Steuerrecht begeistern können.
In diesem Jahr 2018, genauer gesagt ab dem 25. Mai 2018, gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Datenschutzrechtliche Sachverhalte, sei es die Verarbeitung von Kundendaten oder der Umgang mit den Daten der Arbeitnehmer, kommen in jedem Betrieb tagtäglich vor und werden in Zukunft noch eher zunehmen. Daher muss sich jeder Unternehmer mit der neuen EU-DSGVO auseinandersetzen, da diese unabhängig von der jeweiligen Firmengröße gilt.
Nachfolgend in groben Umrissen die Grundsätze der neuen EU-DSGVO:
Grundsätzlich müssen Daten auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden und dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden. Zudem sind unter anderem folgende Grundsätze verankert.
Datensparsamkeit und Zweckbindung
(nur so viele Daten dürfen erhoben werden, die für den Vorgang tatsächlich gebraucht werden und nur zu diesem Zweck)
Datenrichtigkeit
(Die Daten müssen inhaltlich und sachlich richtig und aktuell gehalten werden)
Recht auf Vergessen
(Der Kunde hat ein Recht darauf, dass seine personenbezogenen Daten gelöscht oder gesperrt werden)
Datensicherheit
(Alle Unternehmen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit implementieren)
Informationsrechte des Kunden
(Kunden, deren Daten verarbeitet werden, haben ein Recht auf vollständige Informa-tion, u.a. darüber, welche Daten von ihm, wofür und wo gespeichert sind)
Hinweis:
In der kommenden AUTOHAUS-Ausgabe 1-2/2018 gehen wir in der Rubrik Recht und Steuern näher auf dieses spannende und für alle Unternehmer bedeutsame Thema ein.