Das Hin und Her der Regierungsbildung könnte bald ein Ende haben. Sollte die SPD dem Koalitionsvertrag zustimmen, kommt es doch noch zur Neuauflage der Großen Koalition. Daher wollen wir nachfolgend im Überblick die wichtigsten Steuerpläne und ihre Auswirkungen aufzeigen.
Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab dem Jahr 2021
Ab dem Jahr 2021 soll für rund 90 Prozent aller Steuer- und Solizahler der Solidaritätszuschlag durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) abgeschafft werden. Dabei sollen die Grenzwerte, bei denen der Solidaritätszuschlag wegfällt, bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 61.000 Euro für Alleinstehende und von bis zu 122.000 Euro für Verheiratete liegen. Ist das zu versteuernde Einkommen über diesen Grenzwerten, dann wird der Solidaritätszuschlag weiterhin erhoben.
Erhöhung des Kindergeldes
Zum 1. Juli 2019 ist eine Erhöhung um zehn Euro je Kind und pro Monat und zum 1. Januar 2021 eine weitere Erhöhung um 15 Euro geplant.
Einführung eines Baukindergeldes
Der Plan ist, dass Familien beim Ersterwerb von Wohneigentum unterstützt werden sollen. So soll ein Baukindergeld für Familien bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 Euro (plus 15.000 Euro pro Kind) pro Jahr eingeführt werden. Das Baukindergeld soll je Kind und pro Jahr 1.200 Euro betragen und es wird über einen Zeitraum von zehn Jahren gewährt.
Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Zinseinkünfte
Zukünftig soll für Zinserträge nicht mehr die Abgeltungssteuer gelten, sondern der individuelle Einkommensteuersatz und der kann schnell über 25 Prozent liegen. Gerade wenn die Zinsen wieder anziehen sollten, werden viele Sparer von dieser Erhöhung betroffen sein. Für die Einkünfte aus Dividenden und Kursgewinnen soll aber die Abgeltungssteuer weiterhin Bestand haben.
Förderung der Elektromobilität
Die Bundesregierung geht nochmals das Thema der Elektromobilität an. So soll die pauschale Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge insoweit reformiert werden, dass nur noch 0,5 Prozent des inländischen Bruttolistenpreis für Besteuerungszwecke herangezogen wird. Zudem soll für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge eine Sonder-AfA von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt werden. Diese Sonder-AfA soll auf fünf Jahre begrenzt werden.
Hinweis:
Ob es überhaupt zu einer erneuten Großen Koalition kommt, bleibt abzuwarten. Betrachtet man aber die angedachten steuerlichen Regelungen, so scheinen diese auch nur Stückwerk zu sein. Die seit Jahren von der Politik versprochene, umfassende Steuerreform wird auch in den nächsten vier Jahren nicht angegangen werden.