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AUTOHAUS SteuerLuchs: Die Erbschaftsteuerreform – Neues aus der Anstalt

20.07.2016 10:00 Uhr
Barbara Lux-Krönig
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
© Foto: Martina Klein

AUTOHAUS Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig lässt kein gutes Haar an dem Hickhack rund um die Neuregelung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes.

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Wie Ihnen allen bekannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2014 geurteilt, dass, vereinfacht gesprochen, die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen in dem derzeitigen Ausmaß verfassungswidrig ist. Gleichzeitig haben die Karlsruher Richter der Politik den Auftrag gegeben, bis zum 30. Juni 2016 ein verfassungsgemäßes neues Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zu erlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt war die alte Rechtslage gültig.

Eine Chronologie des Scheiterns:

Ende Februar 2015 hat das Bundesministerium der Finanzen ein Eckpunktepapier zur Erbschaftsteuerreform vorgelegt, welches durch einen Referentenentwurf aus dem Juni 2015 konkretisiert wurde. Danach wurde hinter den Kulissen viel über diese Vorschläge diskutiert. Daneben gab es auch Bestrebungen, das Erbschaftsteuerrecht komplett zu revolutionieren und ein sogenanntes "Flat-Tax-Modell" einzuführen, vereinfacht gesprochen, eine geringe Steuerbelastung für jedes Unternehmen. Aber auch für dieses Modell fanden sich keine Mehrheiten.

Erst am 20. Juni 2016 einigten sich schließlich die Koalitionsparteien auf eine Erbschaftsteuerreform, die rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten sollten. Gegen die Stimmen der Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmte der Bundestag am 24. Juni 2016 dem Gesetz zur "Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" zu.

Doch die Rechnung wurde ohne den Bundesrat gemacht. Dieser stoppte am 8. Juli 2016 das Gesetz und rief den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat an. Somit ist vor Herbst nicht mit einer Entscheidung zu rechnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bundesrat die Reform eher verschärfen möchte.

Anscheinend geht dieses Rumgeeiere der Politik auch dem Bundesverfassungsgericht zu weit. Mit Schreiben vom 12. Juli 2016 hat sich der Vorsitzende des Ersten Senats des Bun-desverfassungsgericht, Prof. Dr. Kirchhof, an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat gewandt und mitgeteilt, dass sich der Erste Senat nach der Sommerpause, Ende September mit dem weiteren Vorgehen im Normenkontrollverfahren um das Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz befassen wird.

Ach du armes Deutschland!

Gelackmeierte sind wie so oft die Steuerpflichtigen. Was soll man jetzt machen? Einerseits sieht die geplante Neufassung vor, dass das neue Gesetz ab dem 1. Juli 2016 rückwirkend in Kraft treten soll. Andererseits hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Pressemitteilung vom 14.07.2016 mitgeteilt, dass die für verfassungswidrig erklärten Vorschriften des Erbschafts- und Schenkungsteuergesetzes fortgelten. Nun hat auch die Finanzverwaltung Stellung genommen. In einem gleichlautenden Erlass der obersten Finanzbehörden heißt es wörtlich: "Bis zu einer Neuregelung bleibt das Recht in vollem Umfang weiter anwendbar. Das gilt auch für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 30. Juni 2016 entsteht." Prognosen und Handlungsempfehlungen sind deshalb extrem schwierig.

Hinweis:

Für weitere Informationen empfehlen wir die nächste AUTOHAUS-Ausgabe, Heft 14/15 vom 25. Juli 2016. Dort gehen wir in der Rubrik "Recht und Steuern" näher auf die geplante und vom Bundestag verabschiedete Neuregelung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes ein und stellen diese der alten (aktuellen?) Rechtslage gegenüber. Ob das Gesetz in dieser Form endgültig umgesetzt wird, steht zwar noch nicht fest, das Grundgerüst sollte aber gleich bleiben.

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