Was verbirgt sich hinter dem Abmahnmissbrauch?
Abmahnmissbrauch ist seit einiger Zeit ein Dauerthema. Insbesondere kleine Unternehmen, Selbstständige oder Online-Händler beklagen sich, dass sie "Opfer" der Abmahnindustrie werden. Sie erhalten Abmahnungen, die auf minimale Formfehler - beispielsweise im Impressum - oder andere geringfügige Verstöße gestützt sind. Seit Geltung der DSGVO hat sich ein neues Betätigungsfeld aufgetan und die Abmahnungen werden häufig mit Verstößen gegen den Datenschutz begründet.
Mittlerweile hat sich aus dem Abmahnmissbrauch ein Geschäftsmodell entwickelt. Insbesondere spezialisierte Anwälte und unseriöse Vereine profitieren enorm aus diesem Vorgehen. Sie spüren kleine Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung auf, verschicken aufgrund geringfügiger Verstöße Abmahnungen und Unterlassungserklärungen und lassen sich die Kosten erstatten.
Wie soll der Missbrauch bekämpft werden?
Nachdem sich die Forderung der CDU/CSU-Fraktion nach einer Soforthilfe nicht durchsetzen konnte, haben sich die Koalitionsparteien nun auf eine Gesetzesinitiative zur generellen Eindämmung des Abmahnmissbrauchs geeinigt. Die Regierung ist jetzt dazu aufgefordert, bis zum 01. September 2018 einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs vorzulegen. Geschützt werden sollen durch das neue Gesetz insbesondere Selbstständige, kleine und mittelständische Unternehmen und gemeinnützige Organisationen. Hierzu sind beispielsweise folgende Regelungen geplant:
- Deckelung der Anwaltsgebühren: Um das Geschäftsmodell weniger lukrativ zu machen, sollen die Gebühren der abmahnenden Anwälte gedeckelt werden. Ob die Deckelung sinnvoll ist, bleibt fraglich, da sie bei den Urheberrechtsabmahnungen bereits nicht den gewünschten Erfolg erzielt hat.
- Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands: Bisher hat der Abmahnende ein Wahlrecht bezüglich des Gerichtsstands. Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern
- Erhebliche und nicht nur geringfügige Verstöße: Im Hinblick auf Verstöße gegen die DSGVO sollen kostenpflichtige Abmahnungen nur noch erfolgen dürfen, wenn ein erheblicher und nicht nur geringfügiger Verstoß vorliegt.
Hinweis:
Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, müssen Sie erst einmal Ruhe bewahren, es ist noch nichts passiert. Ein Aussitzen der Angelegenheit ist in diesem Fall aber nicht ratsam! In keinem Fall sollten Sie vorschnell eine Unterlassungserklärung unterschreiben oder die Kosten des abmahnenden Anwalts ersetzen.
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