Autos zählen ist doch nicht schwer! Richtig, dennoch sind bei Durchführung einer ordnungsgemäßen Inventur bestimmte grundsätzliche Regeln zu befolgen. Jetzt sollte die Fahrzeuginventur problemlos ablaufen.
1. Es sollte eine schriftliche Inventuranweisung vorliegen
2. Der Ort der Inventuraufnahme ist anzugeben
3. Die Inventuraufnahmegruppen sollten mindestens aus einem Zählenden und einem Schreibenden
bestehen; wenn möglich nicht ausschließlich aus der betreffenden Abteilung.
4. Das Personal, das die Inventur durchführt, muss entsprechend unterwiesen worden sein
5. Der verantwortliche Inventurleiter ist anzugeben
6. Bei den Aufnahmevordrucken ist Folgendes zu beachten:
- Sie müssen vornummeriert sein
- Es dürfen keine Zeilen freigelassen werden
- Es darf nicht mit Bleistift geschrieben werden
- Jeder beschriebene Aufnahmevordruck ist vom Zählenden und Schreibenden zu unterzeichnen
- Die Eintragungen müssen an Ort und Stelle vorgenommen werden
7. Die Fahrzeuge müssen in der Reihenfolge ihres Standortes aufgenommen werden
8. Die aufgenommenen Bestände müssen durch Klebezettel oder andere geeignete Signierung deutlich gekennzeichnet werden.
9. Die Stellplätze sollten nach Bereichen (Neu-, Vorführ- und Gebrauchtfahrzeuge) unterteilt sein. Für jeden Bereich muss eine verantwortliche Person festgelegt werden.
10. Beschädigte Fahrzeuge müssen gesondert gekennzeichnet werden.
11. Warenbewegungen dürfen während der Inventur nicht erfolgen.
12. Das Aufnahmepersonal darf die Sollbestände laut Lagerbuchhaltung nicht kennen. Auf den Aufnahmelisten dürfen daher keine EDV-Sollbestände angegeben sein.
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