Die Bundesregierung will die so genannte Rückdatierung bei der Fahrzeuguntersuchung zum 1. April 2012 streichen. Nach Informationen des ADAC beginnt dann die 24-Monatsfrist erst ab der tatsächlich erfolgten Hauptuntersuchung (HU) und nicht bereits beim eigentlich angesetzten Termin. Im Gegenzug sieht der Gesetzentwurf bei einer Fristüberschreitung um zwei Monate eine "Ergänzungsuntersuchung" mit 20 Prozent höheren Kosten vor, da dann besonders gründlich geprüft werden müsse.
Bislang gilt: Wer den Termin für die Kfz-Hauptuntersuchung verbummelt, bekommt die Verspätung bei der Plakettenvergabe abgezogen. Statt erst wieder in zwei Jahren muss er sein Auto entsprechend früher vorführen. Laut ADAC ist die Verwaltungspraxis in den Ländern aber seit geraumer Zeit uneinheitlich. Mittlerweile gebe es selbst innerhalb eines Bundeslandes verschiedene Vorgehensweisen, die von Region zu Region und von Prüfdienst zu Prüfdient unterschiedlich sind. Diese ungleiche und sachlich unbegründete Behandlung identischer Fälle sei weder sinnvoll noch akzeptabel, hieß es.
Der ADAC, der sich seit längerem für die Abschaffung der Rückdatierung ausspricht, forderte Bundesländer und Prüforganisationen auf, ab sofort auf die Regelung zu verzichten. "Ein Festhalten an der technisch unsinnigen Rückdatierung für ein paar Monate bis zur Gesetzesänderung ist nicht hinnehmbar und geht nur auf Kosten der Autofahrer", so der Club am Freitag in einer Mitteilung. Eine Gebührenanhebung lehnt der Verein ab. Die aktuellen Strafen seien für unpünktliche Autofahrer schon Sanktion genug, hieß es. (rp)
Klaus Berger