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Versicherung: die Bayerische schließt Markenneubildung ab

02.10.2020 15:33 Uhr
Versicherung: die Bayerische schließt Markenneubildung ab
Starkes neues Erscheinungsbild: Versicherungsgruppe die Bayerische mit Sitz in München.
© Foto: die Bayerische

Die Versicherungsgruppe der Bayerischen Beamten Lebensversicherung a.G. vollendet nun die 2012 gestartete Umsetzung der Markenarchitektur unter der Dachmarke "die Bayerische".

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Ab sofort wird aus der "Neuen Bayerischen Beamten Lebensversicherung AG" die "BL die Bayerische Lebensversicherung AG" und aus der "Bayerischen Beamten Versicherung AG" wird "BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG".

Innovativer Aufbruch...

"Die Angleichung der Namen der Tochtergesellschaften an den Markenauftritt der Unternehmensgruppe ist ein wichtiger Schritt für unser konsistentes Markenbild", führt Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen, aus. Weiter konstatiert er: "Unter dem Dach der Bayerischen und mit unserem Leitspruch ,Versichert nach dem Reinheitsgebot' konzentrieren wir uns konsequent auf unsere Kunden und auf das Angebot innovativer und bedarfsgerechter Lösungen rund um Versicherung und Vorsorge."

... und Erhalt von Tradition und Werten

Seit der Gründung im Jahr 1858 verschreibt sich das Unternehmen im Verständnis eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit diesem Gedanken. Die Unternehmensmutter der Gruppe, die "Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G.", bleibt bei ihrem traditionellen Namen und macht damit deutlich, dass sich das Unternehmen weiterhin gerade auch zu seiner Herkunft und seinen angestammten Zielgruppen bekennt.

Das gilt auch für die BBV-Holding AG, die ihre wichtige Funktion in der Gruppe weiterhin unter dem traditionellen Unternehmensnamen wahrnimmt. Die Bayerische integriert mit den operativen Gesellschaften den Namen der Dachmarke, während sie weiterhin zu ihrer Geschichte steht. Den Beamten und den Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes fühlt sich die Versicherungsgruppe heute und morgen besonders verbunden.

Für Kunden und Vertriebspartner ist mit der Umbenennung der beiden Unternehmen keine Änderung verbunden. Alle bestehenden Verträge, Verpflichtungen und Vereinbarungen gelten unverändert auch weiterhin. (bs)

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