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Verzug: Neue HU nicht vor dem 1. Mai 2012

17.02.2012 13:30 Uhr
Verzug: Neue HU nicht vor dem 1. Mai 2012
Das HU-Reformpaket wurde kurz vor seiner Verabschiedung aufgehalten und kann nun frühestens einen Monat später starten.
© Foto: Dekra

Die Verabschiedung des Reformpaketes zur "neuen" Hauptuntersuchung hat sich aufgrund zahlreicher neuer Anträge verschoben und wird nicht, wie ursprünglich geplant, bereits zum 1. April in Kraft treten.

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Die für vergangenen Freitag im Bundesrat geplante Verabschiedung des HU-Reformpakets als Bestandteil der 47. Änderungsverordnung zum Strassenverkehrsrecht (StVR) ist verschoben worden. Das erfuhr der AUTOHAUS Partnerdienst "asp-Online" auf Nachfrage beim Bundeministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und bei der Pressestelle des Bundesrats. Frühestens im Mai Geplant war, das Reformvorhaben in der Freitagssitzung des Bundesrats zu verabschieden und es mit Wirkung zum 1. April 2012 in Kraft treten zu lassen. Grund für die Verschiebung: Bei einer Sitzung des Bundesrats-Verkehrsausschusses, bei der die 47. Änderungsverordnung im Mittelpunkt stand, gab es in der vergangenen Woche von verschiedenen Bundesländern zahlreiche Anträge zum Reformpaket. Mit denen und dem gesamten Paket wird sich nun zunächst ein Unterausschuss befassen, der am 7. März tagen soll. Da die nächste Bunderatssitzung bereits am 2. März 2012 stattfindet, könnte die Änderungsverordnung und das HU-Reformpaket, das unter anderem einen neuen Mängelbaum bei der Fahrzeugprüfung und den Einstieg in die elektronische Fahrzeugprüfung vorsieht, frühestens zum 1. Mai in Kraft treten. (ses)

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