Wer einen Diebstahl leichtfertig ermöglicht, riskiert seinen Versicherungsschutz, warnt aktuell die HUK-Coburg und rät dazu, "im Zweifelsfall beim Parken das Dach zu schließen". Knapp 2,2 Millionen Euro zahlt Deutschlands größte Autoversicherung jedes Jahr für gestohlene Cabrios bzw. für Diebstähle aus dem Cabrio.
Keine Sorgen bei abschließbarer Einzelgarage
"Autofahren mit offenem Verdeck ist für viele die gelebte Freiheit schlechthin", weiß die oberfränkische Kfz-Assekuranz. Laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) sind aktuell rund 2,2 Millionen Cabrios auf Deutschlands Straßen unterwegs. Allen gemein ist: Irgendwann endet jede Autofahrt und die Parkplatzsuche beginnt. Damit der mehrheitlich vorkommende, offene Zweisitzer aber nicht zur leichten Beute für Diebe wird, rät die HUK-Coburg allen Cabriofahrer:innen, darauf zu achten, wo sie parken.
In der Regel entscheidet der Abstellplatz darüber, ob das Verdeck offen bleiben kann oder geschlossen werden sollte. "Autobesitzer:innen mit abschließbarer Einzelgarage können das Thema Verdeck getrost vergessen, wenn sie ihren Pkw dort parken", sagt die HUK in einer entsprechenden Verbraucher-Info.
Gleiche Regeln in der Tiefgarage wie auf der Straße
Mehr Vorsicht sei dagegen bei Tiefgaragen geboten, die für viele Personen frei zugänglich sind. "Hier gelten dieselben Regeln wie auf der Straße: Wer sein Cabrio abstellt, um schnell etwas zu besorgen, kann das Verdeck offen lassen. Wer aber mehrere Stunden parkt, sollte das Dach schließen. Gleiches gilt bei Fahrten in Länder, in denen besonders häufig Autos gestohlen werden wie zum Beispiel in Italien oder Polen."
Leichtfertigkeit kann teuer werden
Praktische Tipps hat die HUK-Coburg auch bezüglich der Sichtbarkeit etwaig verbliebener Fahrzeuginhalte parat: "Fans offener Verdecke sollten keine Taschen, Handys oder Ähnliches im Auto liegen lassen. Fest ein- oder angebaute Teile wie z.B. die Bordelektronik oder Fahrzeugassistenz- oder Infotainmentsysteme sind über die Teilkasko-Versicherung mitversichert." Mache ein Dieb allerdings dort lange Finger, stelle sich auch hier die "Frage, wo und wie lange der Wagen geparkt wurde".
Fazit: Cabriofahrer:innen, die ihr Verdeck schließen, können deshalb in puncto Versicherungsschutz "nie etwas falsch machen". Wer es dagegen offen lasse und somit leichtfertig einen Autodiebstahl ermöglicht, müsse mit Konsequenzen rechnen. Es könne sein, "dass die Teilkasko-Versicherung den Schaden nicht in vollem Umfang übernimmt".
Wasser im Innenraum ist nie gut
Daneben gibt es auch einen ganz pragmatischen Grund für ein geschlossenes Verdeck: Nach einem Regenguss Sitze und Teppichboden des Zweisitzers zu trocknen, macht deutlich weniger Spaß als eine Spritztour an schönen Sommertagen. Von möglichen Schäden an elektronischen Bauteilen, Steckverbindungen und im Kabelbaum, die unter dem Fahrzeugteppich und unter den Sitzen verbaut sind und meist aufwändige Instandsetzungsarbeiten nach sich ziehen, noch ganz abgesehen. (fi/wkp)