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Unfall: Können Gutachten zu ausführlich sein?

09.03.2019 02:41 Uhr
Unfall: Können Gutachten zu ausführlich sein?
Eine Versicherung kann nicht Bestandteile eines Schadengutachtens, die sie für "technisch nicht relevant" hält, nach eigenem Gutdünken von einer Werkstattrechnung abziehen. Dies haben Richter des AG Überlingen in einem entsprechenden Rechtsstreit entschieden.
© Foto: Archiv; Quelle: TÜV NORD

Auch wenn in einem ausführlichen Unfall-Gutachten Posten aufgeführt sind, die technisch unnötig sind, darf der Geschädigte dennoch alle genannten Punkte von der Werkstatt reparieren lassen.

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Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen Fall, bei dem sich eine Versicherung weigerte, nach einem unstrittig unverschuldeten Unfall für eine Beilackierung, eine Probefahrt und Reinigungskosten aufzukommen. Diese Posten seien technisch nicht relevant und müssten daher nicht übernommen werden, so das Argument der Versicherung.

Auf Basis dieser vertretenen Auffassung zog die Assekuranz von der 7.800 Euro teuren Werkstattrechnung 700 Euro ab. Da diese Punkte aber Bestandteil des Sachverständigengutachtens waren, musste die Versicherung trotzdem in voller Höhe zahlen (Amtsgericht Überlingen, Az.: 2 C 57/17).   (wkp)

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