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TÜV Rheinland: Keine HU-Plakette bei defektem Reifendrucksensor

23.06.2019 08:47 Uhr
TÜV Rheinland: Keine HU-Plakette bei defektem Reifendrucksensor
Ist das Fahrzeug erstmals nach dem 1. November 2014 zugelassen, darf das Reifendruckkontrollsystem auch bei einem Wechsel auf andere Felgen nicht fehlen, sonst fällt das Fahrzeug bei der HU mit "schwerem Mangel" durch.
© Foto: TÜV Rheinland

Ein Kunde kommt mit seinem nur wenige Jahre alten Pkw in die Werkstatt und lässt sich neue Felgen montieren. Kurz darauf gibt es Probleme bei der Hauptuntersuchung. Der Grund: Die neu aufgezogenen Räder verfügen nicht über den vorgeschriebenen Reifendrucksensor.

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"Automatische Reifendruckkontrollsysteme dienen der Sicherheit im Verkehr. Diese müssen aber auch bei der Wartung oder bei Kauf und der Montage von Felgen je nach Art des Kontrollsystems mitbedacht werden", sagt Torsten Rechtien, Mobilitätsexperte bei TÜV Rheinland. "Wenn das serienmäßig eingetragene RDKS eines Fahrzeugs bei der Hauptuntersuchung nicht funktioniert, ist das laut HU-Richtlinie ein erheblicher Mangel. Das Fahrzeug des Kunden bekommt dann folglich keine HU-Plakette."

RDKS seit viereinhalb Jahren verpflichtend

Für ab dem 1. November 2014 zugelassene neue Pkw ist das RDKS Pflicht. Das System misst während der Fahrt permanent den Reifendruck und meldet jede Abweichung der Druckwerte. Je nach Hersteller wird der Reifendruck per direktem oder indirektem System ermittelt. Bei direkten Systemen befindet sich ein Sensor direkt an der Felge. "Bei diesen Fahrzeugen müssen sämtliche Felgen für Winter- und Sommerreifen sowie neu gekaufte Felgen über einen Sensor verfügen", erklärt Rechtien. Der Vorteil: Im Auto wird so der Luftdruck jedes Reifens einzeln angezeigt.

Anders das indirekte System: Es nutzt die bereits vorhandenen Raddrehzahlsensoren des Antiblockiersystems. Diese errechnen den Reifendruck anhand des Abrollumfangs der Reifen. Hier erhält der Fahrer keine detaillierten Angaben über die einzelnen Reifen. Dafür benötigen die Felgen keinen Sensor, so dass der Fahrzeughalter beim Felgenkauf oder -wechsel keine Besonderheiten beachten muss.

Gesetzeslage und Vorteile erklären

Für Fahrzeughalter mit direktem RDKS können entsprechend höhere Kosten beim Felgenkauf oder bei der Wartung in der Werkstatt entstehen. "In dieser Situation gilt es, dem Kunden zu erklären, dass das Kontrollsystem eine gesetzliche Pflicht ist. Denn beim Fahren ohne RDKS erlischt sonst die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs", empfiehlt Rechtien.

Zudem sollten die Vorteile des smarten Kontrollsystems dem Kunden gegenüber kommuniziert werden. Beim Fahren mit optimalem Reifendruck wird weniger Sprit verbraucht und der Reifen nicht so stark abgenutzt. Darüber hinaus vermindert die permanente Druckkontrolle die Wahrscheinlichkeit von Pannen und Unfällen. Schließlich sinkt bei zu geringem Luftdruck die Spursicherheit des Fahrzeugs. Auch erhitzt sich der Reifen schneller und könnte dadurch sogar platzen.

RDKS-Datenbank für Werkstätten

Für das Fachpersonal in Werkstätten stellt die Arbeit an Felgen und Reifen eine zunehmende Herausforderung dar. Vor den Wartungsarbeiten sollte der Werkstattmitarbeiter wissen, ob und welches Druckmesssystem im Fahrzeug verbaut ist. Behilflich dabei ist eine Datenbank des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV). Diese zeigt die serienmäßige RDKS-Ausstattung sämtlicher betroffener Fahrzeuge auf.

Wartung smarter Felgen

Bei der Wartung von Felgen mit direktem Sensor sollten Ventil und Sensor gleichermaßen gewartet werden, um die Funktionsweise des Systems sicherzustellen. Andernfalls droht der Sensor beispielsweise aufgrund von Korrosion auszufallen. Auch die Batterie des Sensors sollte in der Werkstatt mittels eines Programmierwerkzeugs geprüft werden. Die Lebensdauer der Batterien reicht von vier bis hin zu zehn Jahren. Regelmäßige Kontrollen sind dennoch sinnvoll, um plötzliche Ausfälle auszuschließen.

Ausweitung auf Nutzfahrzeuge geplant

Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sind bereits mehr als 14 Millionen Fahrzeuge mit serienmäßigem RDKS in Deutschland unterwegs. Das entspricht etwa 30 Prozent der hierzulande zugelassenen Pkw. Darüber hinaus haben sich EU-Kommission und -Rat unlängst über die Ausweitung des automatischen Kontrollsystems geeinigt. Auch Transporter, Leicht-Lkw und Busse sollen künftig über Luftdrucksensoren verfügen. Die entsprechende EU-Verordnung zur Fahrsicherheit soll ab 2022 eingeführt werden.   (wkp)

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