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Sachverständigenleistungen: Billig taugt nichts!

04.03.2011 16:50 Uhr
Sachverständigenleistungen: Billig taugt nichts!
Die Titelreportage "Billig taugt nichts!" des AH-Magazins SchadenBusiness von kommendem Montag beschäftigt sich u.a. auch mit der Frage, wie hoch ein Mindeststundenverrechnungssatz für freie Kfz-Sachverständige sein muss.
© Foto: Archiv Presse + PR Pfauntsch

Der deutsche Kfz-Sachverständigenmarkt ist mittlerweile so stark unter Druck wie das Geschäft in der Kfz-Assekuranz. Die "Hitliste" führen 13-Euro-Rücknahme-"Gutachten" und 79-Euro-all-inclusive-Vollgutachten an. Die 16 führenden Überwachungs- und SV-Organisationen der Republik nehmen exklusiv gegenüber AUTOHAUS Stellung.

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Das Schadenmanagement der deutschen Autoversicherer macht den Kfz-Sachverständigen immer mehr zu schaffen. Bislang galt § 249 BGB noch als der "Rettungsanker", der einem geschädigten Autofahrer die freie Werkstattwahl und auch die Wahl eines neutralen, unabhängigen Kfz-SV zur Feststellung seines Schadens inklusive beispielsweise der Wertminderung ermöglichte. Die seichte Unterwanderung von § 249 BGB Daran hat sich zwar vom Grundsatz her nichts geändert. Dennoch rollen die Kfz-Versicherer in den letzten drei bis fünf Jahren immer wieder neue Modelle aus, mit denen sie - teils mehr, teils weniger erfolgreich - versuchen, auch den Geschädigten zu "lenken". Dies passiert entweder über Direktansprache unmittelbar nach dem eingetretenen Unfall oder über entsprechende Vereinbarungen mit den markengebundenen und freien Instandsetzungsbetrieben. In letzterem Fall wird meist eine schnelle Zahlung und ein höherer Stundenverrechnungssatz (gegenüber z.B. gelenkten Kaskoschäden) zugestanden. Nicht ganz unbeabsichtigter Nebeneffekt: Bei direkt gelenkten Kaskoschäden (Stichwort: Weisungsrecht des Versicherers) wie auch bei Kraft-Haftpflichtschäden, welche auf Basis von Direktabkommen mit Werkstätten (bzw. übergreifend mit den Berufsverbänden) geschlossen wurden, bleibt in aller Regel auch der Rechtsanwalt mit "auf der Strecke". Statement der 16 führenden Prüf- und SV-Organisationen Sowohl die Verkehrsrechtsanwälte als auch die Kfz-Sachverständigen und deren Verbände suchen händeringend nach tragfähigen Lösungen für die Zukunft. Was hierzu in der Vergangenheit, aber auch aktuell bereits getan wurde bzw. für die nächsten Jahre geplant ist, dazu äußern sich die 16 führenden deutschen Kfz-Überwachungs- und -Sachverständigen-Organisationen exklusiv in der mehr als zehn Druckseiten umfassenden Titelgeschichte "Billig taugt nichts!", die AH-Schadenmedien-Chefredakteur Walter K. Pfauntsch mit seinen Redaktionskollegen André Müller und Sebastian Schinhammer in mehrwöchiger Recherchearbeit zusammengetragen hat. Die ausführliche Reportage inklusive aller Stellungnahmen erfolgt in der am kommenden Montag (7. März 2011) erscheinenden Ausgabe des AH-Magazins SchadenBusiness. Schärfster Preiskampf: Dumping- und Kick-back-Angebote Eingegangen wird dabei auch auf Dumpingangebote, die weitere Wettbewerber im Markt in der jüngeren Vergangenheit ausgerollt haben und teilweise damit bei den jeweiligen Auftraggebern bereits den - fast zwangsläufig zu erwartenden - Schiffbruch erlitten haben. Die "Highlights" darunter waren 13-Euro-Angebote für Rücknahme-"Gutachten" von Dienstfahrzeugen eines namhaften deutschen Automobilherstellers. Aber auch 79- und 99-Euro-Vollgutachten für einen bundesweiten 24-Stunden-Service inklusive Fahrtkosten und Mehrwertsteuer sind kaum mehr nachvollziehbare "Preisbrecher", die allen Organisationen, welche für Qualität und Auftraggeber-Sicherheit bei ihren Produkten bürgen, nach eigenem Bekunden mehr schaden als nützen. Unbenommen der Erkenntnis, dass damit der Markt systematisch nach unten gezogen wird und auch "Opfer" im Kreise seriöser Dienstleister fordern könne. Im Gegensatz dazu stehen mutmaßlich überteuerte Gutachten, bei denen den Auftraggebern "Kick-back"-Honorare von beispielsweise 200 Euro geboten werden. 11 klare Botschaften inklusive SV-Mindeststundensatz für die Zukunft Wichtigste Erkenntnisse auch der Prüf- und SV-Organisationen: 1. Die Beauftragungen von freien Kfz-SV durch Kfz-Versicherer sind (weiter) rückläufig. 2. Das SV-Schadengutachten mutiert immer häufiger zu einem Werkstatt-KV. 3. Autofahrer werden sensibler und schalten verstärkt unabhängige Kfz-SV ein. 4. Auch Werkstätten werden vermehrt zu Auftraggebern von freien Kfz-SV. 5. Das Schadengutachten hat weiter eine Zukunft und Existenzberechtigung. 6. Qualität, Kompetenz sowie Schulung und Weiterbildung von Kfz-SV erfordern einen marktgerechten Preis. 7. Soweit ein Mindest-Stundenverrechnungssatz für Kfz-SV als notwendig erachtet wurde, muss er zwischen mindestens 85 Euro bis 150 Euro liegen. 8. Selbst ernannten Kfz-"Sachverständigen" aus artfremden Berufen sind abzulehnen. 9. SV-Billigkräfte fertigen auch Billigprodukte, häufig gespickt mit Fehlern und mangelhafter Qualität. 10. Der Kfz-SV der Zukunft wird u.a. auch "Schadensmanager" und "Schiedsrichter" sein. 11. Nurmehr der zertifizierte Kfz-Sachverständige wird künftig eine Überlebenschance besitzen. Der Titelreportage "Billig taugt nichts!" hat AH-Schadenmedienchef Walter K. Pfauntsch in der am Montag erscheinenden SchadenBusiness-Ausgabe auf Seite 3 zusätzlich sein Editorial gewidmet. Headline: "Billig-Sachverstand ohne Zertifizierung chancenlos." (wkp)

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