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Kinder im Auto - und was wirklich gilt

11.08.2006 12:54 Uhr

Neue Regeln betreffen in erster Linie Oldtimer

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Was Technik und Nutzung von Kraftfahrzeugen anlangt, so wird vor allem die deutsche Gesetzgebung nie müde, alles bis ins kleinste Detail zu reglementieren und immer wieder neue Normen und Vorschriften zu erlassen. Dass dabei selbst so "alte Hasen" wie unser Kollege Lothar Nicolas von der Dekra-Presseabteilung in Stuttgart einmal durcheinander kommen können, haben vergangenen Freitag einige aufmerksame Leser unserer Meldung über "neue Vorschriften zur Beförderung von Kindern im Auto" herausgefunden. Zwar gilt nun neu, dass Kinder unter drei Jahren in Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind, auch generell nicht mehr befördert werden dürfen. Panik muss indes trotzdem niemand haben, da längst kein Neufahrzeug mehr ohne Gurte gebaut, ausgeliefert und zugelassen wird. Betroffen sind also hier im Grunde ausschließlich Oldtimer, die serienmäßig ohne Gurte ausgeliefert wurden und in denen nicht irgendwann einmal solche nachträglich eingebaut wurden. Wenn Kinder schließlich das dritte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 150 cm Körpergröße erreicht haben, müssen sie auf der Rücksitzbank von Fahrzeugen, die keine Sicherheitsgurte haben, Platz nehmen. Also auch hier geht es in aller Regel um reine Oldtimer. Ausgenommen von dieser Regelung sind nach wie vor Omnibusse ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, die im Personennahverkehr betrieben werden und noch nicht über Gurte verfügen. Sieht man einmal von den Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs ab, so sind die oben genannten Regelungen letztlich sogar nur auf einen Bruchteil von Oldtimern zutreffend. Ferner können in einer Vielzahl von Kraftfahrzeugen erfahrungsgemäß vordere Sicherheitsgurte meist bis Baujahre von Anfang/Mitte der 60er Jahre und auf der Rücksitzbank in der Regel spätestens ab Anfang der 70er Jahre nachgerüstet werden. Die dafür notwendigen Befestigungspunkte waren nämlich im Karosseriebau in diesen Jahren meistens schon mit eingeschweisst gewesen. In solchen Fällen gilt es deshalb bei einer Nachrüstung lediglich zu prüfen, ob im Bereich dieser vorhandenen Befestigungspunkte keine schwerwiegenden Korrosionsschäden um das Schraubgewinde herum vorhanden sind, damit es im Falle eines Unfalles nicht doch zu unliebsamen Überraschungen mit einem nachgerüsteten Gurt kommt. Kindersitze und aktuelle Fahrzeug-Generationen Weiterhin gab die Dekra eine Empfehlung zu den aktuell verkauften Rückhaltesystemen für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und unter 150 cm Körpergröße. Demnach sollten auch Autohäuser bei ihrer Bevorratung schon heute auf die von der Dekra nochmals berichtigte neue Norm ECE-R 44/04 achten, denn ab dem 8. April 2008 dürfen nur noch derart zertifizierte Kindersitze auch verkauft werden. Zusätzlich sei darauf zu achten, dass die Zulassung des genutzten Systems stets der Gewichtsklasse des kleinen Passagiers entspricht. Seitens unserer Redaktion verweisen wir zusätzlich darauf, dass in heutigen Fahrzeugen unbedingt der Airbag für den vorderen Beifahrersitz abgeschaltet werden sollte, wenn ein Baby aufgrund Belegung der hinteren Plätze mit Kleinkindern entgegen der Fahrtrichtung in einem sogenannten "Maxi-Cosy" Kindersitz befördert werden muss. Ein im Crashfall auslösender Airbag würde hier zu schwersten, meist sogar tödlichen Verletzungen führen. Auf die Sicherheitshinweise der Fahrzeughersteller in Zusammenhang mit im Fond verbauten Airbags und der Beförderung von Babys bzw. Kleinkindern sollte ebenfalls strikt geachtet werden. (nw/wkp)

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