Das Schadenmanagement der Versicherer "bedroht nicht mehr nur den Geldbeutel der Geschädigten, sondern gefährdet durch Dumpingtarife die sichere Fahrzeuginstandsetzung nach einem Unfall", lautet ein klares Statement des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die Verlautbarung wurde am Mittwoch im Anschluss an die Erklärung des ZDK an die Öffentlichkeit gegeben. In der ursprünglichen Meldung aus Bonn erklären sich Deutsches Kfz-Gewerbe, der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) und die freien Sachverständigen des BVSK solidarisch u.a. gegen das "aktive Schadenmanagement der Versicherer" und die "kaum noch auskömmlichen Stundenverrechnungssätze". Gleichzeitig wurde im Falle eines unverschuldeten Unfalles für die stringente Einschaltung von Anwalt und Sachverständigem plädiert (siehe weitere Meldung von heute). Verkehrsrechtler beobachten laut DAV-Mitteilung, dass es zu "immer mehr Kürzungen kommt und Abwicklungs- und Instandsetzungsentscheidungen, die eigentlich in die Sphäre des Geschädigten gehören, zunehmend von den Versicherern getroffen werden". Die Versicherer ihrerseits "wählen häufig genug den für sie günstigsten, aber nicht immer angemessenen Weg". "Schadenersatz könnte bis zu 30 Prozent höher ausfallen" Die Hamburger Fachanwältin für Verkehrsrecht, Dr. Daniela Mielchen, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft (AG) Verkehrsrecht des DAV, schätzt, dass der Geschädigte bei genauerer Kenntnis seiner Ansprüche und frühzeitiger Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht selten 20 bis 30 Prozent höheren Schadenersatz erhalten könnte. "Auch Autohäuser und Werkstätten arbeiten vor dem Hintergrund des Versicherungsdiktats oft genug nicht mehr auskömmlich. Wenn der Preisdruck steigt, muss dies irgendwann Einfluss auf die Reparaturqualität haben und dann wird es gefährlich", so Mielchen gegenüber AUTOHAUS-Schaden§manager weiter. Durch die frühe Einschaltung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts könnten "regelmäßig eine Reihe von Sparversuchen der Versicherung auf Kosten des Geschädigten und der Werkstatt verhindert" werden. Neben freier Werkstattwahl habe ein unverschuldet in einen Unfall geratener Verkehrsteilnehmer noch eine Vielzahl anderer Rechte, "die sich häufig genug monetär bemerkbar machen und welche ihm im Wege der Schadenlenkung vorenthalten werden sollen". "Schadenmanagement endlich entgegen wirken" Der DAV begrüße es deshalb sehr, dass ZDK, ZKF und BVSK nunmehr in einer gemeinsamen Erklärung Werkstattbetrieben anraten, wegen der oftmals vielschichtigen Sachlage den Kunden das Hinzuziehen eines verkehrsrechtlich tätigen Anwalts dringend zu empfehlen. Mielchen befürchtet, dass eine allzu große Anwaltsscheu immer noch in der Angst vor einer hohen Honorarrechnung begründet liegt. "Dabei sind die Anwaltskosten eine Schadensposition, die bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung zu tragen sind. Der Geschädigte muss grundsätzlich nichts zahlen", erläuterte sie. "Der Betroffene und sein Autohaus können durch die sofortige Einschaltung eines Anwalts also nur gewinnen." Sollten zukünftig mehr Werkstätten dieser Empfehlung ihrer Verbände folgen, hätten sie laut der Hamburger Fachanwältin neben einer nennenswerten Arbeitsersparnis "dem fortschreitenden Schadenmanagement der Versicherer endlich etwas entgegenzusetzen". Die AG Verkehrsrecht des DAV hat für eine unkomplizierte Schadensabwicklung bei Unfällen eigens die Plattform www.schadenfix.de entwickelt (wir berichteten). (wkp)
DAV-Forderung: "Nicht mehr ohne Anwalt!"

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßte in einer weiteren Meldung von dieser Woche, dass sich die Branchenverbände ZDK und ZKF sowie der BVSK in einer gemeinsamen Erklärung für die Hinzuziehung von Rechtsanwälten bei der Schadenabwicklung nach einem Verkehrsunfall aussprechen.