Vergangene Woche hat der Vorstand des Deutschen Verkehrsgerichtstages e.V. in einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung entschieden, dass der 60. Verkehrsgerichtstag 2022 entgegen der bisherigen Planung nicht im Januar, sondern vom 17. bis 19. August 2022 stattfinden wird.
Der Präsident des Verkehrsgerichtstages, Prof. Dr. Ansgar Staudinger, sagte dazu: "Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie sind wir zum Ergebnis gekommen, dass eine Durchführung in der bisher geplanten Weise, nämlich vor Ort und in Präsenz in Goslar, zu riskant wäre. Durch eine Verlegung in den Sommer besteht die große Wahrscheinlichkeit, dass wir in gewohnter Weise mit acht Arbeitskreisen vor Ort tagen können." Der 61. Verkehrsgerichtstag solle dann wieder zur üblichen Zeit Ende Januar 2023 stattfinden. (kaf)