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Strafrechtsthemen beim VGT: Cannabis und illegale Autorennen im Fokus

12.07.2021 05:05 Uhr | Lesezeit: 3 min
Strafrechtsthemen beim VGT: Cannabis und illegale Autorennen im Fokus
Sie leiten das Strafrechts-Seminar im September: VGT-Präsident Universitätsprof. Dr. Ansgar Staudinger (Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht an der Uni Bielefeld) und VGT-Vizepräsidentin Birgit Heß, LOStAin und amtierende Behördenleiterin der Staatsanwaltschaft beim LG Kiel.
© Foto: VGT Goslar, StA Kiel

Am 23. und 24. September wird‘s beim nächsten Fortbildungsseminar des Deutschen Verkehrsgerichtstag durchaus knackig zugehen. Beraten wird dann unter anderem, wie man mit Fahrzeugführern strafrechtlich umgehen soll, die mit Drogen am Steuer sitzen oder bei illegalen Rennen das Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährden.

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Pandemiebedingt konnte der 59. Deutsche Verkehrsgerichtstag in diesem Jahr nicht im herkömmlichen Format mit acht Arbeitskreisen als Präsenzveranstaltung in Goslar durchgeführt werden. Im Wesentlichen war er am 28. und 29. Januar 2021 durch zwei virtuelle Fortbildungsseminare geprägt war, die vornehmlich zivilrechtliche Schwerpunkte aufwiesen. Ergänzend bietet der Deutsche Verkehrsgerichtstag deshalb am 23. und 24. September 2021 ein weiteres zweitätiges Fortbildungsseminar an (wir berichteten). Dieses soll allerdings strafrechtliche Schwerpunkte besitzen und als kombinierte Präsenz- und Onlineveranstaltung stattfinden.

Inhaltsadäquat richtet sich das zweitätige Seminarangebot im September vor allem an verkehrsstrafrechtlich interessierte Berufsgruppen und damit insbesondere auch an Rechtsanwälte; ihnen können ggf. 8,75 Fortbildungsstunden nach § 15 FAO bescheinigt werden. Anmeldungen erfolgen online über www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de/anmeldung

Welchen Einschränkungen unterliegt der alternde Mensch?

Nach dem obligaten Vorab-Pressegespräch am 23. September wird gegen 10 Uhr Verkehrsgerichtstags-Präsident Prof. Dr. Ansgar Staudinger den "kleinen VGT" eröffnen. Nach einem anschließenden Grußwort von Goslar Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk gehts ab 10.30 Uhr dann in medias res: Als erster Aspekt stehen altersbedingte Veränderungen von Verkehrsteilnehmern auf der Tagesordnung. Prof. Dr. Thomas Riepert, ehem. Institut für Rechtsmedizin an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, wird hier die medizinischen und verkehrsmedizinischen Aspekte ausleuchten.

Darf man mit Cannabis (noch) ein Kfz fahren?

"Cannabis versus Fahreignung" hat Prof. Dr. Klaus Püschel, ehemaliger Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, seinen anschließenden Vortrag ab 13.30 Uhr überschrieben. Der Titel per se macht dabei bereits deutlich, dass sich Drogen und Lenken eines Kraftfahrzeugs miteinander nicht vertragen. Auch das um 15.15 Uhr beginnende Streitgespräch verspricht entsprechenden Zündstoff. Der Titel hierzu nämlich lautet: "Darf der Cannabiskonsument Kraftfahrzeuge führen?" Die – möglicherweise divergenten – Positionen hierzu werden vertreten durch Dr. Thomas Wagner, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie e.V., und Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes. Moderiert wird das Streitgespräch von Hans-Peter Mlodoch, Korrespondent beim Weser Kurier (Büro Hannover). Nach einer weiterführenden Diskussion wird über die Fragen des Streitgesprächs auch offiziell abgestimmt. Die Leitung der Abstimmungsrunde obliegt der Leitenden Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel und VGT-Vizepräsidenten Birgit Heß.

EU-Fahrerlaubnisrecht und verbotene Fahrzeugrennen

Der zweite Tag des Seminars beschäftigt sich am Freitag, dem 24. September, zunächst mit dem EU-Fahrerlaubnisrecht. Kai Podewski, Abteilungsleiter Fahrerlaubnis Hamburg-Mitte, Landesbetrieb Verkehr (LBV) in Hamburg, wird dazu einen Einblick in die Verwaltungspraxis geben.

Das in den vergangenen Jahren wohl am intensivsten diskutierte Thema der illegalen Autorennen kommt an diesem Tag ebenfalls mit auf den Tisch: Prof. Dr. Bijan Nowrousian, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, wird dazu einen aktuellen Überblick über die neuesten Entwicklungen im Straßenverkehrsrecht des StGB, insbesondere zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB), liefern. Spannung bei diesem strafrechtlich hoch brisanten Strafrechts-Thema ist vor allem in der abschließenden Diskussionsrunde zu erwarten. (bs)

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