Anlässlich des 63. Verkehrsgerichtstags in Goslar hat der VDI eine wichtige Neuerung vorgestellt: Die neue Richtlinie MT 5900 Blatt 2 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) setzt verbindliche Mindestanforderungen und Kompetenzstandards für Kfz-Sachverständige im Bereich Fahrzeugschäden und -bewertung. Damit wird ein bisher rechtlich unsicherer und oft kritisierter Bereich zum Berufsbild der Kfz-Sachverständigen neu geregelt.
Ausgangsfrage: Braucht es überhaupt eine Verbesserung?
Der AK 5 wollte deshalb ergänzend wissen, ob sich ein neues Berufsbild des Kfz-Sachverständigen tatsächlich wird etablieren und auch verbesserte Standards für die Schadensbegutachtung gesetzt werden können? Das alles werde nicht zuletzt davon abhängen, "ob überhaupt Handlungsbedarf besteht, also ob die Schadensgutachten (nicht) bereits jetzt "gut genug" sind".
Diese Grundsatzfrage beleuchteten vier Kurzvorträge aus anwaltlicher, gerichtlicher, sachverständiger und Versicherer-Sicht. Für die Kfz-Sachverständigen referierte Prof. Dr.-Ing Hans Bäumler, Inhaber eines Büros für Unfallanalytik in Gebenbach (Oberpfalz) und Ehrenpräsident des Münchner Arbeitskreises für Straßenfahrzeuge e.V. (MAS). Die Anwaltsseite repräsentierte RA Gunnar Stark, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht in der Kanzleisoziätät Hüsing, Stark und Partner (Stade). Dominik Mersch, Richter am Oberlandesgericht Saarländisches Oberlandesgericht (Saarbrücken) sprach für die gerichtliche Seite und Dipl.-Ing. (FH) Melanie Kreutner, Referentin für Sicherheitsforschung und Crashbahnleitung AZT Automotive GmbH, Allianz Zentrum für Technik (Ismaning), vertrat die Interessen der Versicherungen. Die Leitung des gegenständlichen AK 5 oblag Dr. Jutta Laws, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Hamm.
Eindeutige Resolution
Nach zweitägigen Beratungen und teilweise sehr leidenschaftlich geführten Redebeiträgen aus dem AK-Teilnehmerkreis war unzweifelhaft, dass durch die VDI-Richtlinie 5900 MT positive Auswirkungen auf die Schadensregulierung zu erwarten sind, die es sogar zu begrüßen gelte:
1. Mit Blick auf das jährliche Gesamtvolumen bei Schadensfällen mit Fahrzeugen in Höhe von über 30 Mrd. Euro und die Komplexität heutiger Fahrzeuge hält der Arbeitskreis unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit und des Verbraucherschutzes eine hohe Qualität in der Schadenfeststellung für unverzichtbar.
2. Hierzu wiederholt der Arbeitskreis mit Nachdruck die bereits auf den Verkehrsgerichtstagen 1985, 2003 und 2012 aufgestellte Forderung an den Gesetzgeber, eine Berufsordnung für Sachverständige für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr, insbesondere für Fahrzeugschäden und -bewertung zu schaffen.
3. Mit der Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2 werden erstmals allgemein anerkannte Mindestanforderungen an die Ausbildung und Qualifikation von Sachverständigen für Kfz-Schäden und -Bewertung sowie die Berufsausübung definiert. Diese Richtlinie stellt aus Sicht des Arbeitskreises die geeignete Grundlage für die Ausbildung und Qualifizierung der Sachverständigen sowie für die Gesetzgebung dar. Daher wird der Gesetzgeber aufgefordert, bei der Novellierung des Kraftfahrsachverständigengesetzes die Richtlinie VDI-MT 5900 zu berücksichtigen.