Der Arbeitskreis befasste sich mit der Rolle von Fußgängerinnen und Fußgängern als besonders vulnerable Gruppe im Straßenverkehr und wie Unfälle mit diesen vermieden werden können.
Steigende Unfallzahlen als Herausforderung
Obwohl das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer häufig eine Rolle spielt, verursachen diese auch oft selbst Unfälle. Zudem ist die Zahl der Verkehrsunfälle mit verletzten Fußgängerinnen und Fußgängern seit 2021 wieder gestiegen.
Im Jahr 2023 wurden 28.470 Fußgängerinnen und Fußgänger bei Unfällen verletzt, etwa 2.000 mehr als im Jahr davor; 437 dieser Personen erlitten tödliche Verletzungen. Davon waren ca. 42 Prozent auch auf ein Fehlverhalten der Fußgängerinnen und Fußgänger zurückzuführen.
Kernfragen des Arbeitskreises waren also: Was sind die Ursachen von Fußverkehrsunfällen? Welche Maßnahmen helfen diese Unfälle zu vermeiden? Brauchen wir mehr Vorschriften und Verbote? Können infrastrukturelle oder fahrzeugtechnische Maßnahmen Unfallrisiken mindern? Wie lässt sich Verhalten ändern? Oder sind mehr Kontrollen und höhere Strafen für Fehlverhalten zielführend? Sind die erarbeiteten Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit realisierbar?
Fußverkehr soll gleichberechtigte Verkehrsart werden
Die Schlussresolution beinhaltet zahlreiche Optimierungen, die der AK als notwendig erachtet:
Der Fußverkehr ist zu stärken und als gleichberechtigte Verkehrsart anzuerkennen. Die Attraktivität des Fußverkehrs ist zu steigern. Die Anzahl der Unfälle mit Fußgängern muss deutlich gesenkt werden ("Vision Zero").
Zur Erreichung dieser Ziele fordert der Arbeitskreis 6 die zuständigen Stellen auf:
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➢ ausreichende Flächen für den Fußverkehr bereit zu stellen,
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➢ durchgängige und barrierefreie Fußwegenetze zu errichten und dabei einen sicheren und selbsterklärenden Verkehrsraum zu schaffen,
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➢ sichere Querungen dort, wo offenkundiger Bedarf dafür besteht, einzurichten,
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➢ das Parken an Querungsstellen und in Sichtfeldern zu unterbinden,
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➢ Fuß- und Radwege möglichst voneinander zu trennen, insbesondere innerorts,
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➢ Fußgängerzonen möglichst nicht für andere Verkehrsteilnehmer freizugeben,
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➢ längere Querungszeiten und getrennte Grünphasen für Fußgänger und Abbiegeverkehr (konfliktfreie Ampelschaltung) zu schaffen,
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➢ Assistenz- und Schutzsysteme in Kraftfahrzeugen stetig weiterzuentwickeln und verpflichtend anzuwenden, z.B. Systeme, die Fußgänger erkennen und selbst aktiv bremsen können sowie
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➢ die Kontrolldichte und das Sanktionsniveau zu erhöhen sowie Regelverstöße konsequent zu ahnden. Der Arbeitskreis würdigt die Bemühungen des Bundes und der Länder, den Handlungsspielraum der Kommunen im Straßenverkehrsrecht zu erweitern. Dennoch wird die Bundesregierung aufgefordert, diesen auch für präventive Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu öffnen, insbesondere bei Geschwindigkeitsbegrenzungen. Der besondere Gefährdungsnachweis in § 45 Abs. 9 S. 3 StVO ist zu überdenken. Zudem wird der Gesetzgeber aufgefordert, den Vorrang des Fußverkehrs in § 9 Abs. 3 S. 3 StVO zu stärken und zu verdeutlichen. Die Fußverkehrsstrategie ist zu einem Nationalen Fußverkehrsplan weiterzuentwickeln. Für die Sicherheit des Fußverkehrs sind Regelkenntnis und -verständnis bei allen Verkehrsteilnehmern zu erhöhen. Kampagnen sowie die haupt- und ehrenamtliche Präventionsarbeit sind zu fördern.