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Rechtsstreit mit Fiat: Nächste Schlappe für DUH

07.06.2017 10:17 Uhr
Fiat 500X
FCA Germany hat den Rechtsstreit mit der Umwelthilfe um irreführende Werbung beim Fiat 500X erfolgreich beendet.
© Foto: Fiat

FCA Germany darf weiterhin damit werben, dass der Fiat 500X 2.0 die geltende Euro-6-Abgasnorm erfüllt. Dies hatte die Umwelthilfe gerichtlich verbieten lassen wollen.

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Nach der Abgas-Niederlage gegen VW vor dem Landgericht Düsseldorf hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auch gegen Fiat den Kürzeren gezogen. Im Streit um angeblich irreführende Werbeaussagen zum Modell 500x 2.0 hat die DUH kurz vor dem geplanten Verhandlungstermin beim Landgericht Frankfurt ihren Klageantrag, mit dem sie die Werbung für das Diesel-SUV mit Hinweisen auf die Einhaltung der Euro-6-Norm untersagen lassen wollte, zurückgenommen. Das teilte FCA Germany am Dienstag mit.

Nach Angaben des Unternehmens hatte das Gericht vorab deutlich gemacht, dass es die in Italien erteilte Typengenehmigung für den 500X 2.0, die die Einhaltung der geltenden Euro-6-Abgasnorm bestätigt, nicht in Frage stelle. Auch nach weiterer Prüfung würden die zuständigen Behörden Prüfung davon ausgehen, dass die Euro-6-Zulassung zu Recht ergangen sei und keine illegale Abschalteinrichtung vorliege.

"FCA ist sehr zufrieden damit, dass das Gericht in diesem Fall die Zuständigkeit der italienischen Behörden für die Typenzulassung bestätigt hat. Das ist geltendes europäisches Recht", erklärte der Importeur.

Nachdem die Umwelthilfe den wichtigsten Teil der Klage fallen gelassen hat, erkannte FCA die verbliebenen Klageanträge an. Dabei ging es unter anderem um Formulierungen in Pressemitteilungen aus den Jahren 2014/15, in denen der 500X 2.0 im Zusammenhang mit der Einführung der Euro-6-Abgasnorm mit Aussagen wie "niedrige Emissionen", "geringer Schadstoffausstoß" und "umweltfreundlich" beschrieben wurde. Diese Mitteilungen verwendet die Marke ohnehin nicht mehr.

Die DUH hatte Fiat-Chrysler Deutschland fortgesetzte Verbrauchertäuschung vorgeworfen und vor rund einem Jahr eine Unterlassungsklage wegen irreführender Werbeaussagen eingereicht. Vorausgegangen waren Abgasmessungen der Organisation, die beim 500x bis zu 22-fache Grenzwertüberschreitungen gezeigt haben sollen. (rp)

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KOMMENTARE


Dr. Gerhard Hofmann

08.06.2017 - 12:06 Uhr

nicht nur sprachlich miserabel - auch inhaltlich falsch. Fiat Chrysler hat gegenüber dem Frankfurter Landgericht alle noch verbliebenen Klageansprüche der DUH anerkannt. Damit darf das Unternehmen nicht länger mit den falschen Qualitätsversprechen „niedriger Emissionen“, „geringem Schadstoffausstoß“ und einem angeblich „umweltfreundlichen“ Dieselmotor für den Fiat 500x 2.0 Diesel werben. Nachmessungen des KBA hatten die extrem hohen Emissionen sowie das Vorhandensein illegaler Abschalteinrichtungen bestätigt. Am 20. Mai 2016 leitete das BMVI daher ein Verfahren zur Überprüfung bzw. Aberkennung der Typzulassung ein und forderte auch die EU-Kommission auf, entsprechend tätig zu werden. Im Mai 2017 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien wegen nicht rechtmäßigen Euro 6 Typzulassungen bei Fiat Chrysler eingeleitet. Daher erklärte die DUH gegenüber dem Frankfurter Landgericht, den Teil des streitgegenständlichen Klageverfahrens zur Frage der Rechtmäßigkeit der Werbung mit der Euro 6 Typzulassung zurückzunehmen. Eine Fortsetzung der Klärung dieser Rechtsfrage war nicht mehr notwendig, nachdem somit auch die EU-Kommission von der Rechtswidrigkeit der Fiat Chrysler Typzulassung überzeugt ist und mit dem Vertragsverletzungsverfahren rechtlich dagegen vorgeht.Das ist das, was wirklich geschah - bitte korrigieren Sie die Falschmeldung!Dr. Gerhard Hofmann, Berlin


KA

09.06.2017 - 08:29 Uhr

@Dr. Gerhard HofmannSo fühle ich mich informiert! Herzlichen Dank! Da bin ich mal gespannt auf die Reaktion der Redaktion bzw (rp) ....


Motz

09.06.2017 - 15:34 Uhr

Die DUH, Deutsche Umweltshilfe, die sich vor allem durch kostenpflichtige Abmahnungen selber hilft, (...) Scheinbar die Umwelt schützend, geht es denen nur darum, die Autoindustrie abzuzocken. Sie ist trotz des scheinbar edlen Absichten daher genau so verwerflich wie andere Abmahnvereine oder die amerikanischen Ambulanz-Anwälte, die mittels Sammelklagen das große Geschäft machen wollen.


RM

09.06.2017 - 17:41 Uhr

@Dr. Gerhard Hofmann: Aber wie soll denn in einem Rechtsstaat eine noch nicht bewiesene Straftat in ein anderes Urteil einfließen? Da hat die DUH einfach zu schnell geschossen. Urteil abwarten und dann kann man dagegen vorgehen. Solange die EU-Kommission nicht urteilt, kann auch kein Landesgericht davon ausgehen, dass die italienischen Behörden falsch eingestuft haben.


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